Aufruhr - Affray

Ernest Meissonier , Die Schlägerei , 1855

In vielen Rechtsordnungen im Zusammenhang mit dem englischen Common Law ist affray ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung , der darin besteht, eine oder mehrere Personen an einem öffentlichen Ort gegen den Terror (auf Französisch : à l'effroi ) der einfachen Leute zu bekämpfen . Abhängig von ihren Handlungen und den Gesetzen der geltenden Gerichtsbarkeit können sich diejenigen, die an einem Streit beteiligt sind, auch wegen Körperverletzung , rechtswidriger Versammlung oder Aufruhr strafrechtlich verfolgen ; wenn ja, werden sie in der Regel wegen einer dieser Straftaten angeklagt.

Vereinigtes Königreich

England und Wales

Das Gewohnheitsrecht Vergehen von affray für abgeschafft wurde England und Wales am 1. April 1987. Schlägerei ist jetzt ein gesetzliches Vergehen , das ist triable oder so . Es wird durch Abschnitt 3 des Public Order Act 1986 erstellt, der Folgendes vorsieht:

Der Begriff „Gewalt“ wird in § 8 definiert.

Abschnitt 3 (6) sah einmal vor, dass ein Polizist ohne Haftbefehl jeden festnehmen konnte, von dem er begründeten Verdacht hatte, dass er einen Streit begeht, aber dieser Unterabschnitt wurde durch Absatz 26 (2) von Anhang 7 und Anhang 17 für die Schwere organisierte Kriminalität und die Polizei aufgehoben Gesetz von 2005 , das allgemeinere Bestimmungen für die Polizei enthält, um Festnahmen ohne Haftbefehl vorzunehmen.

Die mens rea von affray ist diese Person der Schlägerei nur schuldig, wenn er Gewalt anwenden oder drohen beabsichtigt oder ist sich bewusst , dass sein Verhalten gewalttätig oder Gewalt drohen könnte.

Das Delikt der Schlägerei wurde von der britischen Regierung verwendet , um das Problem betrunkener oder gewalttätiger Personen anzugehen, die auf Flugzeugen ernsthafte Probleme verursachen .

In R gegen Childs & Price (2015) hob das Berufungsgericht ein Mordurteil auf und ersetzte es durch Streit, nachdem es eine Anschuldigung mit gemeinsamem Zweck zurückgewiesen hatte.

Nordirland

Affray ist eine schwere Straftat im Sinne von Kapitel 3 der Criminal Justice (Northern Ireland) Order 2008 .

Australien

In New South Wales definiert Abschnitt 93C des Crimes Act 1900, dass sich eine Person einer Schlägerei schuldig macht, wenn sie oder sie einer anderen rechtswidrige Gewalt androht und ihr Verhalten eine Person mit angemessener Entschlossenheit, die am Tatort anwesend ist, in Angst versetzt zu seiner persönlichen Sicherheit. Eine Person macht sich nur dann einer Schlägerei schuldig, wenn sie beabsichtigt, Gewalt anzuwenden oder anzudrohen oder sich bewusst ist, dass ihr Verhalten gewalttätig sein oder gewaltandrohung sein kann. Die Höchststrafe für ein Vergehen der Körperverletzung gegen § 93C beträgt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren.

In Queensland definiert Abschnitt 72 des Strafgesetzbuches von 1899 Streit als die Teilnahme an einer Schlägerei auf einer öffentlichen Straße oder die Teilnahme an einer Schlägerei, die die Öffentlichkeit an jedem anderen Ort, zu dem die Öffentlichkeit Zugang hat, alarmiert. Diese Definition stammt aus dem englischen Strafgesetzbuch von 1880, cl. 96. Abschnitt 72 sagt: „Jede Person, die an einem Kampf an einem öffentlichen Ort teilnimmt oder an einem Kampf teilnimmt, der die Öffentlichkeit an einem anderen Ort, zu dem die Öffentlichkeit Zugang hat, beunruhigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit Strafe – 1 Jahr Gefängnis."

Indien

Das indische Strafgesetzbuch (Sect. 159) übernimmt die alte englische Common Law-Definition von affray, mit der Ersetzung von "tatsächliche Störung des Friedens , um den Lehnsherren Terror zuzufügen ".

Neuseeland

In Neuseeland wurde Streit als "Kampf an einem öffentlichen Ort" durch Abschnitt 7 des Summary Offenses Act 1981 kodifiziert .

Südafrika

Nach dem in Südafrika geltenden römisch-niederländischen Recht fällt affray unter die Definition von vis publica .

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten, dem englischen Common Law zu affray gilt, vorbehaltlich bestimmter Modifikationen durch die Statuten der einzelnen Staaten.

Siehe auch

Verweise

  • Blackstones Police Manual Volume 4: Allgemeine Polizeiaufgaben , Fraser Simpson (2006). S. 247. Oxford University Press . ISBN  0-19-928522-5

 Dieser Artikel enthält Text aus einer Veröffentlichung, die jetzt gemeinfrei istChisholm, Hugh, ed. (1911). " Affray ". Encyclopædia Britannica (11. Aufl.). Cambridge University Press.