Aktiengesellschaft -Aktiengesellschaft
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Aktiengesellschaft ( deutsche Aussprache: [aktsi̯ənɡəˌzɛlʃaft] ; abgekürzt AG , ausgesprochen [Alter] ) ist ein deutsches Wort für eine Kapitalgesellschaft durch begrenzte Aktienbesitz (dh einer, der durch seinenBesitz Aktionär ) deren Anteile auf einem handelbar Börse . Der Begriff wird in Deutschland, Österreich, der Schweiz (wo er einer société anonyme oder einer società per azioni entspricht ) und Südtirol für dort eingetragene Gesellschaften verwendet. Es wird auch in Luxemburg verwendet (als Aktiëgesellschaft , ausgesprochen [ˈɑktsjəɡəˌzælʃɑft] ), obwohl der entsprechende französische Begriff société anonyme häufiger vorkommt. Im Vereinigten Königreich ist der äquivalente Begriff "PLC" und in den Vereinigten Staaten, während die Begriffe "incorporated" oder "Corporation" normalerweise verwendet werden, ist der genauere äquivalente Begriff technisch " Joint-Stock Company " (obwohl für die Briten nur eine Minderheit der Aktiengesellschaften ihre Aktien an der Börse kotieren lassen).
Bedeutung des Wortes
Das deutsche Wort Aktiengesellschaft ist ein zusammengesetztes Nomen, das aus zwei Elementen besteht: Aktien bedeutet einen handelnden Teil oder Anteil und Gesellschaft bedeutet Unternehmen oder Gesellschaft. Englische Übersetzungen beinhalten Aktiengesellschaft , Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft . Im Deutschen ist die Verwendung des Begriffs Aktien für Aktien auf Aktiengesellschaften beschränkt . Anteile an anderen Arten deutscher Gesellschaften (zB GmbH ) werden statt Aktien als Anteile (Teile von) bezeichnet .
Rechtliche Grundlage
Rechtsgrundlage der AG ist in Deutschland und Österreich das deutsche Aktiengesetz (AktG; „Aktiengesetz“) bzw. das österreichische Aktiengesetz (AktG). Da das deutsche Handelsgesetz (§ 19 HGB ) alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Rechtsform in ihrem Namen anzugeben, um die Öffentlichkeit über ihre Haftungsgrenzen zu informieren , umfassen alle deutschen (nach § 4 Aktiengesetz vorgeschriebenen ) und österreichischen Aktiengesellschaften die Aktiengesellschaft oder AG als Teil ihres Namens, häufig als Suffix.
In der Schweiz ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( Aktiengesellschaft auf Deutsch , société anonyme auf Französisch , società anonima auf Italienisch , societad anonima auf Rätoromanisch ) in Titel 26 des Obligationenrechts , Artikel 620, definiert. Artikel 950 legt fest, dass das Unternehmen Name muss die Rechtsform angeben.
Struktur
Deutsche AGs haben eine zweistufige Struktur, bestehend aus einem Aufsichtsrat ( Aufsichtsrat ) und einem Vorstand ( Vorstand ). Der Aufsichtsrat wird in der Regel von Aktionären kontrolliert, wobei je nach Unternehmensgröße auch Arbeitnehmer Sitze haben können. Der Vorstand leitet die Gesellschaft direkt, seine Mitglieder können jedoch vom Aufsichtsrat abberufen werden, der auch die Vorstandsvergütung festlegt. Einige deutsche AGs haben Vorstände, die ihre Vergütung selbst bestimmen, aber diese Situation ist heute relativ selten.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Schweizer Aktiengesellschaft. Sie wählt den Vorstand ( Verwaltungsrat in Deutsch ) und die externe Revisionsstelle. Der Verwaltungsrat kann mit der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft betraute Personen bestellen und abberufen.
Ähnliche Formen
Zu den gleichwertigen Begriffen in anderen Ländern gehören die folgenden, die meistens wörtlich entweder "Unternehmen/Gesellschaft teilen" oder "anonymes Unternehmen/Gesellschaft" bedeuten.
- Argentinien, Bolivien, Costa Rica, Peru, Spanien und andere spanischsprachige Länder – Sociedad Anónima (SA)
- Belgien (Niederländisch), Niederlande – Naamloze Vennootschap (NV)
- Belgien (französische Sprache), Frankreich – Société Anonyme (SA)
- Brasilien – Sociedade Anônima (SA oder S/A oder SA)
- Bulgarien – Акционерно дружество (Akcionerno druzhestvo), direkt von der deutschen AG . abgeleitet
- Kroatien - dioničko društvo (dd)
- Tschechien - Akciová společnost - (as)
- Dänemark – Aktieselskab (A/S)
- Estland – Aktsiaselts (AS)
- Finnland – Osakeyhtiö (Oy)
- Griechenland - Ανώνυμος Εταιρεία (Anonymos Etaireia) (AE, aber oft als SA übersetzt)
- Ungarn – Részvénytársaság (Rt)
- Japan – Kabushiki gaisha (KK), ursprünglich direkt von der deutschen AG abgeleitet (der Begriff basiert auf dem Deutschen), bis die Gesetzesreformen unter der von den Vereinigten Staaten geführten Besetzung Japans die Form ähnlich dem Gesellschaftsrecht von Illinois machten
- Italien – Società per Azioni (SpA)
- Norwegen – Allmennaksjeselskap (ASA)
- Rumänien – Societate pe acțiuni oder "Societate anonimă" (SA)
- Russland – Публичное акционерное общество (Publichnoe akcionernoe obschestvo) (ПАО)
- Serbien - deoničarsko društvo (dd) und akcionarsko društvo (ad)
- Slowakei - Akciová spoločnosť (as)
- Südafrika (afrikanische Sprache) - Eiendoms Beperk (Edms Bpk)
- Südafrika (englische Sprache) - Proprietary Limited (Pty Ltd)
- Schweden – Aktiebolag (AB)
- Türkei – Anonim irket (A.Ş.)
- Polen – Spółka akcyjna (SA)
- Portugal – Sociedade Anónima (SA)
- Vereinigtes Königreich (Englisch) – Aktiengesellschaft (Plc)
- Vereinigtes Königreich (Walisisch) - cymdeithas cyhoeddus cyfyngedig (ccc)
Siehe auch
Erläuternder Vermerk
Zitate
Weiterlesen
- Fohlin, Caroline (November 2005). "Kapitel 4: Die Geschichte von Unternehmenseigentum und -kontrolle in Deutschland" (PDF) . In Morck, Randall K. (Hrsg.). Eine Geschichte der Corporate Governance auf der ganzen Welt: Von Familienunternehmensgruppen bis hin zu professionellen Managern . University of Chicago Press. S. 223–282. ISBN 0-226-53680-7.
- Franken, Julian; Colin Mayer (2001). „Eigentum und Kontrolle deutscher Kapitalgesellschaften“. Die Überprüfung der Finanzstudien . Oxford University Press. 14 (4): 943–977. doi : 10.1093/rfs/14.4.943 . JSTOR 2696732 .
- McGaughey, E. (2016), "Die Mitbestimmungsschnäppchen: Die Geschichte des deutschen Gesellschafts- und Arbeitsrechts" . Columbia Journal of European Law 23(1) 135.
- Aktiengesetz 1965 Übersetzung