Amtsgericht -Amtsgericht
Ein Amtsgericht (offizielle deutsche Übersetzung: Amtsgericht ) in Deutschland ist ein offizielles Gericht . Diese Gerichte bilden die unterste Ebene der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit , die für die meisten strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist. Das deutsche Amtsgericht kann mit den Amtsgerichten in England und Wales verglichen werden . Sein Name leitet sich vom Amt als Bezeichnung für einen Verwaltungs- und Gerichtsbezirk in vielen Gebieten des Heiligen Römischen Reiches ab .
Die Hauptbereiche der Zuständigkeit eines Amtsgerichts sind:
- erstinstanzliches Gericht für Zivilverfahren, bei denen der Streitgegenstand höchstens 5.000 Euro beträgt , und für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen, Ehen, Unterhalt und Sorgerecht.
- erstinstanzliches Gericht für Strafsachen, in denen eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von höchstens vier Jahren verhängt werden kann.
- Verwaltung mehrerer öffentlicher Register wie der Unternehmen, der Verbände, der Genossenschaften und des Grundbesitzregisters.
In Deutschland gibt es 640 Amtsgerichte , deren Zuständigkeitsbereich typischerweise eine kleine Anzahl von Städten oder Gemeinden umfasst. Die nächsthöhere ordentliche Zuständigkeit wird als Landgericht bezeichnet . Der Begriff Amtsgericht kann sich auch auf das Gebäude beziehen, in dem das Verfahren stattfindet.
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