Gesetz über antike Denkmäler und archäologische Gebiete von 1979 - Ancient Monuments and Archaeological Areas Act 1979

Gesetz über antike Denkmäler und archäologische Gebiete von 1979
Langer Titel Ein Gesetz zur Konsolidierung und Änderung des Gesetzes über antike Denkmäler; Vorkehrungen für die Untersuchung, Aufbewahrung und Aufzeichnung von Angelegenheiten von archäologischem oder historischem Interesse und (in Verbindung damit) für die Regulierung von Operationen oder Aktivitäten zu treffen, die solche Angelegenheiten betreffen; unter bestimmten Umständen die Rückforderung von Zuschüssen gemäß Abschnitt 10 des Gesetzes über Stadt- und Landplanung (Änderung) von 1972 oder gemäß Abschnitt 4 des Gesetzes über historische Gebäude und antike Denkmäler von 1953 vorzusehen; und Zuschüsse des Außenministers an den Architectural Heritage Fund vorzusehen.
Zitat 1979 c.46
Territoriale Ausdehnung England und Wales & Schottland (außer Nordirland ).
Gesetzestext in der ursprünglich erlassenen Fassung
Text des Gesetzes über antike Denkmäler und archäologische Gebiete von 1979, wie er heute im Vereinigten Königreich in Kraft ist (einschließlich etwaiger Änderungen), aus legislative.gov.uk .

Das Gesetz über antike Denkmäler und archäologische Gebiete von 1979 oder AMAAA war ein Gesetz, das von der britischen Regierung verabschiedet wurde. Es war das jüngste einer Reihe von Gesetzen über antike Denkmäler, die Gesetze zum Schutz des archäologischen Erbes von England, Wales und Schottland erlassen . Nordirland hat seine eigene Gesetzgebung.

§ 61 Abs. 12 definiert Orte, die aufgrund ihrer nationalen Bedeutung schutzwürdig sind, als „ antike Denkmäler “. Dies können entweder geplante Denkmäler oder "jedes andere Denkmal sein, das nach Ansicht des Außenministers aufgrund des damit verbundenen historischen, architektonischen, traditionellen, künstlerischen oder archäologischen Interesses von öffentlichem Interesse ist".

Ein Denkmal ist definiert als:

jedes Gebäude, jede Struktur oder Arbeit über oder unter der Oberfläche des Landes, jede Höhle oder Ausgrabung; jede Stelle, die die Überreste eines solchen Gebäudes, einer solchen Struktur oder Arbeit oder einer Höhle oder Ausgrabung umfasst; und jede Stelle, die die Überreste eines Fahrzeugs, Schiffes oder Flugzeugs oder einer anderen beweglichen Struktur oder eines Teils davon umfasst oder umfasst ...

-  § 61 Abs. 7

Die Beschädigung eines alten Denkmals ist eine Straftat, und alle Arbeiten, die innerhalb eines Denkmals ausgeführt werden, bedürfen der geplanten Zustimmung des Außenministers.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Denkmäler in die Obhut des Außenministers genommen werden - das Konzept der „Vormundschaft“, bei dem ein Denkmal in Privatbesitz bleibt, das Denkmal jedoch von der zuständigen nationalen Kulturerbestelle gepflegt und (normalerweise) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Mit dem Gesetz (in Teil II) wurde auch das Konzept von Gebieten von archäologischer Bedeutung eingeführt, Stadtzentren von historischer Bedeutung, die nur begrenzt weiter geschützt werden, indem die Bauunternehmer gezwungen werden, vor Beginn der Bauarbeiten den archäologischen Zugang zuzulassen. Ab 2004 wurden nur fünf Stadtzentren, alle in England, als AAIs ausgewiesen ( Canterbury , Chester , Exeter , Hereford und York ). Teil II des Gesetzes wurde in Schottland nie begonnen.

Da die Bestimmungen in AAIs im Vergleich zu den Anforderungen, die an Entwickler über den NPPF und früher an seine Vorgänger in PPS5 und PPG16 gestellt werden können , begrenzt sind, wurden AAIs nicht mehr verwendet.

Das Gesetz wird in England vom historischen England und dem Ministerium für Kultur, Medien und Sport , in Schottland von Historic Environment Scotland und in Wales von Cadw verwaltet .

Siehe auch

Verweise

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