Aquilegia saximontana - Aquilegia saximontana

Aquilegia saximontana
Aquilegia saximontana.jpg
Wissenschaftliche Klassifikation bearbeiten
Königreich: Plantae
Clade : Tracheophyten
Clade : Angiospermen
Clade : Eudicots
Bestellen: Ranunculales
Familie: Ranunculaceae
Gattung: Aquilegia
Spezies:
A. saximontana
Binomialname
Aquilegia saximontana

Aquilegia saximontana , die Rocky Mountain-Akelei , die alpine Zwerg-Akelei , die zwergblaue Akelei oder die alpine Akelei , ist eine mehrjährige Pflanze aus der Familie der Butterblumen, Ranunculaceae .

Beschreibung

A. saximontana kommt in subalpinen und alpinen Gebieten in Höhenlagen von 3.300 bis 4.000 m in den Rocky Mountains vor. Diese Akelei blüht im Juli und August. Die Blüten sind lavendelfarben und weiß, und die gesamte Pflanze erreicht eine Höhe von 5 bis 25 cm. Diese Pflanze ist in den Rocky Mountains in Colorado , USA, endemisch (nur heimisch) .

A. saximontana darf nicht mit Aquilegia coerulea var. Verwechselt werden . Coerulea , die sich im Bereich überlappt und auch blaue und weiße Blüten haben kann. Sie können identifiziert werden, indem die Länge der "sporn" -förmigen Rücken der Blumen verglichen wird; A. saximontana hat 3–9 mm lange Hakensporen, während A. coerulea gerade 34–48 mm lange Sporen hat.

Staatsblume

Es gibt einige Verwirrung darüber, welche Akelei die offizielle Staatsblume von Colorado ist. In den Originaldokumenten wurde die Staatsblume als lavendelfarben und weiß und nicht von einer bestimmten Art bezeichnet. Heute gilt Aquilegia coerulea als offizielle Staatsblume. Historisch gesehen kann A. saximontana jedoch den Anspruch erheben, die "ursprüngliche" Staatsblume von Colorado zu sein.

Folgendes wurde aus dem Bundesstaat Colorado extrahiert:

24-80-905. Akelei.

Die weiße und lavendelfarbene Akelei wird hiermit hergestellt und zur Staatsblume des Bundesstaates Colorado erklärt.

24-80-906. Schutzpflicht. Es wird hiermit zur Pflicht aller Bürger dieses Staates erklärt, die weiße und lavendelfarbene Columbine Aquilegia, Caerulea, die Staatsblume, vor unnötiger Zerstörung oder Verschwendung zu schützen.

24-80-907. Beschränkung beim Pflücken von Staatsblumen. Es ist für jede Person unzulässig, die Staatsblume an den Wurzeln zu zerreißen, wenn sie auf einem Staat, einer Schule oder einem anderen öffentlichen Land oder auf einer öffentlichen Autobahn oder einem anderen öffentlichen Ort wächst oder wächst, oder auf einem solchen öffentlichen Land oder in einem solchen Land zu pflücken oder sich zu sammeln eine solche öffentliche Straße oder ein solcher Ort mit mehr als fünfundzwanzig Stielen, Knospen oder Blüten einer solchen Blume an einem Tag; und es ist auch für jede Person rechtswidrig, solche Blumen auf privatem Land zu pflücken oder zu sammeln, ohne die Zustimmung des Eigentümers, der sie zuvor hatte oder erhalten hat.

24-80-908. Verletzung ein Vergehen - Strafe.

Jede Person, die gegen eine Bestimmung des Abschnitts 24-80-907 verstößt, ist eines Vergehens schuldig und wird nach ihrer Verurteilung mit einer Geldstrafe von mindestens fünf und höchstens fünfzig Dollar bestraft.

Siehe auch

Verweise