Verfassung der Föderierten Staaten von Mikronesien - Constitution of the Federated States of Micronesia

Die Verfassung der Föderierten Staaten von Mikronesien ist das oberste Gesetz der Föderierten Staaten von Mikronesien . Es wurde 1979 verabschiedet.

Geschichte

Die Ausarbeitung der Verfassung begann im Juni 1975. Sie wurde am 1. Oktober 1978 ratifiziert und trat am 10. Mai 1979 in Kraft. Der 10. Mai wird als Tag der Verfassung gefeiert . Die Verfassung wurde 1990 einmal geändert.

Verfassung

Der Aufbau basiert auf , dass die Vereinigten Staaten , Mikronesien ehemaliger Treuhänder . Es sieht eine Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative sowie ein föderales System vor .

Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten hat Mikronesien jedoch eine Einkammer- Legislative namens National Congress mit vierzehn Senatoren. Vier von ihnen repräsentieren die vier Staaten für eine Amtszeit von vier Jahren, die anderen zehn Vertreter sind nach Bevölkerungsgruppen aufgeteilt und haben eine Amtszeit von zwei Jahren. Der Nationalkongress ist auch für die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten verantwortlich . Die meisten anderen Regierungsfunktionen als Außenpolitik und Landesverteidigung werden von den Landesregierungen wahrgenommen. Die Verfassung verbietet Nichtstaatsangehörigen, Land in FSM zu besitzen.

Artikel

Die Verfassung besteht aus einer Präambel und 16 Artikeln.

Artikel I.

Artikel I definiert das Gebiet der Föderierten Staaten von Mikronesien.

Artikel II

Artikel II stellt die Vormachtstellung der Verfassung gegenüber anderen Gesetzen sicher.

Artikel III

Artikel III ist das Staatsangehörigkeitsrecht der Föderierten Staaten von Mikronesien .

Artikel IV, V und VI

Die Artikel IV, V und VI fungieren als Bill of Rights für die Föderierten Staaten von Mikronesien, wobei Artikel V speziell die traditionellen Rechte der Stammesführer schützt und Artikel VI Personen über 18 Jahren das Wahlrecht gewährt.

Artikel VII-XI

Artikel VII-XI der Regierung der Föderierten Staaten von Mikronesien mit einer Gewaltenteilung zwischen drei Zweigen - der Exekutive (Artikel X), der Legislative (Artikel IX) und der Justiz (Artikel XI). Artikel VII schafft ein föderales System mit einer nationalen Regierung sowie staatlichen und lokalen. Artikel VIII trennt die Befugnisse zwischen diesen drei Ebenen.

Artikel XII

Artikel XII betrifft die Staatsfinanzen.

Artikel XIII

Artikel XIII enthält allgemeine Bestimmungen.

Artikel XIV

Artikel XIV regelt den Prozess der Änderung der Verfassung.

Artikel XV und XVI

Artikel XV und XVI sind Übergangsbestimmungen.

Verweise