Übereinkommen zur Unterdrückung des Personenverkehrs und zur Ausbeutung der Prostitution anderer - Convention for the Suppression of the Traffic in Persons and of the Exploitation of the Prostitution of Others
Entworfen | 2. Dezember 1949 (Genehmigung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen) |
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Unterzeichnet | 21. März 1950 |
Ort | Lake Success, New York |
Wirksam | 25. Juli 1951 |
Bedingung | Ratifizierung durch 2 Staaten |
Unterzeichner | 25 |
Parteien | 82 |
Verwahrstelle | UN-Generalsekretär |
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Das Übereinkommen zur Bekämpfung des Personenverkehrs und zur Ausbeutung der Prostitution anderer wurde am 2. Dezember 1949 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gebilligt und trat am 25. Juli 1951 in Kraft. In der Präambel heißt es:
"Während Prostitution und das damit verbundene Übel des Personenverkehrs zum Zwecke der Prostitution mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person unvereinbar sind und das Wohl des Einzelnen, der Familie und der Gemeinschaft gefährden."
Bis Dezember 2013 waren 82 Staaten Vertragspartei der Konvention (siehe Karte). Weitere 13 Staaten hatten das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
Die Konvention ersetzt eine Reihe früherer Konventionen, die einige Aspekte der Zwangsprostitution abdeckten . Die Unterzeichner haben drei Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von 1949: Verbot des Menschenhandels, spezifische Verwaltungs- und Durchsetzungsmaßnahmen sowie soziale Maßnahmen gegen Menschenhandel. Das Übereinkommen von 1949 stellt zwei Perspektivenverschiebungen in Bezug auf das Problem des Menschenhandels dar, da es Prostituierte als Opfer der Beschaffer betrachtet und die Begriffe "weißer Sklavenverkehr" und "Frauen", die zum ersten Mal rassen- und geschlechtsspezifisch verwendet werden, meidet. neutrale Sprache. Um unter die Bestimmungen des Übereinkommens von 1949 zu fallen, muss der Handel keine internationalen Grenzen überschreiten.
Rückstellungen
Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, jede Person zu bestrafen, die "eine andere Person, sogar mit deren Zustimmung, zum Zwecke der Prostitution beschafft, verführt oder wegführt", "die Prostitution einer anderen Person ausbeutet, auch mit deren Zustimmung." Person "(Artikel 1) oder betreibt ein Bordell oder mietet Unterkünfte für Prostitutionszwecke (Artikel 2). Sie schreibt auch Verfahren zur Bekämpfung des internationalen Verkehrs zum Zwecke der Prostitution vor, einschließlich der Auslieferung von Straftätern.
Darüber hinaus sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle Vorschriften abzuschaffen, die Prostituierte "einer besonderen Registrierung oder dem Besitz eines besonderen Dokuments oder außergewöhnlichen Anforderungen an die Überwachung oder Benachrichtigung" unterwerfen (Artikel 6). Außerdem müssen sie die erforderlichen Maßnahmen zur Überwachung der Arbeitsagenturen treffen, um zu verhindern, dass arbeitssuchende Personen, insbesondere Frauen und Kinder, der Gefahr der Prostitution ausgesetzt werden (Artikel 20).
Ein Streit zwischen den Parteien über die Auslegung oder Anwendung des Übereinkommens kann auf Antrag einer der Streitparteien an den Internationalen Gerichtshof verwiesen werden (Artikel 22).
Status
Eine Reihe von Ländern, die das Übereinkommen ratifiziert haben, äußerten Vorbehalte in Bezug auf die Überweisung von Streitigkeiten an den Internationalen Gerichtshof, und einige Länder haben das Übereinkommen überhaupt nicht ratifiziert, weil sie Einwände gegen das Vorhandensein des Artikels erhoben haben.
Einer der Hauptgründe, warum das Übereinkommen von vielen Ländern nicht ratifiziert wurde, ist, dass es auch für die freiwillige Prostitution gilt, da in Artikel 1 der Begriff "auch mit Zustimmung dieser Person" vorkommt. Zum Beispiel in Ländern wie In Deutschland , den Niederlanden , Neuseeland , Griechenland , der Türkei und anderen Ländern ist die freiwillige Prostitution legal und als "Beruf" geregelt.
Das Menschenhandelsprotokoll (2000) zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität hat eine andere Definition des Begriffs "Menschenhandel" als das Übereinkommen von 1949 verwendet und wurde von vielen weiteren Ländern ratifiziert.
Das Zentrum für Menschenrechte , insbesondere das Sekretariat der Arbeitsgruppe für Sklaverei, überwacht in enger Zusammenarbeit mit dem Zentrum für soziale Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten der Abteilung für internationale wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten die Konvention aktiv.
Siehe auch
- 1921 Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderverkehrs
- Menschenhandel
- Prostitutionsgesetz
- Sexuelle Sklaverei
- Internationaler Tag zur Abschaffung der Sklaverei
- Internationale Abolitionistische Föderation