Copyright-Verletzung - Copyright infringement

Eine Anzeige für Urheber- und Patentvorbereitung von 1906, als Copyright - Registrierung Formalitäten noch in den USA erforderlich waren.

Urheberrechtsverletzung (manchmal als Piraterie bezeichnet ) ist die Verwendung von Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind, ohne Genehmigung für eine Verwendung, bei der eine solche Genehmigung erforderlich ist, wodurch bestimmte dem Urheberrechtsinhaber gewährte ausschließliche Rechte verletzt werden , wie das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, das geschützte Werk anzuzeigen oder auszuführen oder abgeleitete Werke zu erstellen . Der Urheberrechtsinhaber ist in der Regel der Schöpfer des Werkes oder ein Verleger oder ein anderes Unternehmen, dem das Urheberrecht übertragen wurde. Urheberrechtsinhaber wenden routinemäßig rechtliche und technische Maßnahmen an, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern und zu ahnden.

Streitigkeiten über Urheberrechtsverletzungen werden in der Regel durch direkte Verhandlungen, ein Mitteilungs- und Entfernungsverfahren oder einen Rechtsstreit vor einem Zivilgericht beigelegt . Schwerwiegende oder groß angelegte Handelsverstöße, insbesondere wenn es sich um Fälschungen handelt , werden manchmal über das Strafjustizsystem verfolgt . Veränderte öffentliche Erwartungen, Fortschritte in der digitalen Technologie und die zunehmende Reichweite des Internets haben zu einer so weit verbreiteten, anonymen Verletzung geführt, dass sich urheberrechtsabhängige Industrien jetzt weniger darauf konzentrieren, Einzelpersonen zu verfolgen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte online suchen und teilen, sondern mehr auf die Ausweitung des Urheberrechts. die Dienstanbieter und Software-Vertreiber, die einzelne Rechtsverletzungen durch andere erleichtern und ermutigen sollen, als indirekte Rechtsverletzer anzuerkennen und zu bestrafen.

Die Schätzungen der tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen von Urheberrechtsverletzungen variieren stark und hängen von anderen Faktoren ab. Trotzdem haben Urheberrechtsinhaber, Branchenvertreter und Gesetzgeber Urheberrechtsverletzungen lange Zeit als Piraterie oder Diebstahl bezeichnet – eine Sprache, die einige US-Gerichte jetzt als abwertend oder anderweitig strittig betrachten.

Terminologie

Die Begriffe Piraterie und Diebstahl werden oft mit Urheberrechtsverletzungen in Verbindung gebracht. Die ursprüngliche Bedeutung von Piraterie ist "Raub oder illegale Gewalt auf See", aber der Begriff wird seit Jahrhunderten als Synonym für Urheberrechtsverletzungen verwendet. Diebstahl unterstreicht unterdessen den potenziellen kommerziellen Schaden einer Verletzung von Urheberrechtsinhabern. Das Urheberrecht ist jedoch eine Art geistiges Eigentum , ein Rechtsgebiet, das sich von Raub oder Diebstahl unterscheidet, sowie Straftaten, die sich nur auf materielles Eigentum beziehen . Nicht jede Urheberrechtsverletzung führt zu kommerziellen Verlusten, und der Oberste Gerichtshof der USA entschied 1985, dass eine Verletzung nicht ohne weiteres mit Diebstahl gleichzusetzen ist.

Dies wurde im Fall MPAA v. Hotfile weitergeführt , wo Richterin Kathleen M. Williams einem Antrag stattgab , der MPAA die Verwendung von Wörtern zu verweigern, deren Aussehen hauptsächlich "abwertend" war. Diese Liste enthielt das Wort "Piraterie", dessen Verwendung, so der Antrag der Verteidigung, keinem gerichtlichen Zweck dient, sondern die Geschworenen in die Irre führt und aufhetzt.

"Piraterie"

Raubkopie des deutschen Philosophen Alfred Schmidt (Amsterdam, ca. 1970)

Der Begriff "Piraterie" wurde verwendet, um sich auf das unerlaubte Kopieren, Verbreiten und Verkaufen von urheberrechtlich geschützten Werken zu beziehen. Es stammt mindestens aus dem Jahr 1700, wie in Edward Wards Gedicht A Journey to Hell aus dem Jahr 1700 bezeugt :

Piraterie, Piraterie, sie weinten laut, / Was hat Sie dazu gebracht, meine Kopie zu drucken, Sir, sagt einer?

Die Praxis, die Verletzung exklusiver Rechte an kreativen Werken als "Piraterie" zu kennzeichnen, geht noch vor dem gesetzlichen Urheberrecht. Vor dem Statut von Anne im Jahr 1710 erhielt die Stationers' Company of London 1557 eine Royal Charter , die dem Unternehmen ein Monopol auf die Veröffentlichung und die Durchsetzung der Charta gab. Artikel 61 des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs) von 1994 fordert strafrechtliche Verfahren und Strafen in Fällen von "vorsätzlicher Markenfälschung oder Urheberrechtspiraterie in kommerziellem Umfang". Piraterie bezieht sich traditionell auf absichtlich begangene Urheberrechtsverletzungen, obwohl in jüngerer Zeit Urheberrechtsinhaber Online-Urheberrechtsverletzungen, insbesondere in Bezug auf Peer-to-Peer-Filesharing- Netzwerke, als "Piraterie" bezeichnet haben.

Richard Stallman und das GNU-Projekt haben die Verwendung des Wortes „Piraterie“ in diesen Situationen kritisiert und gesagt, dass Verlage das Wort verwenden, um sich auf „Kopien, die sie nicht genehmigen“ zu beziehen, und dass „sie [die Verlage] implizieren, dass dies ethisch vertretbar ist gleichbedeutend mit dem Angriff auf Schiffe auf hoher See, der Entführung und Ermordung der Menschen auf ihnen."

"Der Diebstahl"

Eine häufige Erklärung dafür, warum eine Urheberrechtsverletzung kein Diebstahl ist, ist, dass der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber im Gegensatz zum Diebstahl eines Objekts immer noch das von ihm erstellte Werk besitzt.

Urheberrechtsinhaber bezeichnen Urheberrechtsverletzungen häufig als Diebstahl , "obwohl ein solcher Missbrauch von Gesetzgebern und Gerichten abgelehnt wurde". Der Slogan „ Piraterie ist Diebstahl “ wurde ab den 1980er Jahren verwendet und wird immer noch verwendet. Im Urheberrecht bezieht sich Verletzung nicht auf den Diebstahl von physischen Gegenständen, die dem Eigentümer den Besitz wegnehmen, sondern auf den Fall, dass eine Person eines der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers unbefugt ausübt. Gerichte haben zwischen Urheberrechtsverletzung und Diebstahl unterschieden. Zum Beispiel entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in der Rechtssache Dowling gegen die Vereinigten Staaten (1985), dass gefälschte Schallplatten kein gestohlenes Eigentum darstellten. Stattdessen,

"Eingriff in das Urheberrecht ist nicht ohne weiteres mit Diebstahl, Konvertierung oder Betrug gleichzusetzen . Das Urheberrechtsgesetz verwendet sogar einen separaten Kunstbegriff, um jemanden zu definieren, der ein Urheberrecht missbraucht: '[...] ein Verletzer des Urheberrechts.'"

Das Gericht sagte, dass im Falle einer Urheberrechtsverletzung die dem Urheberrechtsinhaber durch das Urheberrecht garantierte Provinz – bestimmte ausschließliche Rechte – angegriffen wird, aber keine physische oder sonstige Kontrolle über das Urheberrecht übernommen wird, noch wird dem Urheberrechtsinhaber vollständig entzogen das urheberrechtlich geschützte Werk zu nutzen oder die ausschließlichen Rechte auszuüben.

Ein Urteil eines DDR-Gerichts aus dem Jahr 1979 stellte fest, dass Software "weder ein wissenschaftliches Werk noch eine kreative Leistung" und nicht urheberrechtlich geschützt sei.

"Freibooten"

Der Begriff "Freebooting" bezeichnet das unerlaubte Kopieren von Online-Medien, insbesondere Videos, auf Websites wie Facebook , YouTube oder Twitter . Das Wort selbst war bereits seit dem 16. Jahrhundert für Piraten gebräuchlich und bedeutete „Plünderung“ oder „Plünderung“. Diese Form des Wortes - ein Kunstwort aus „ freeloading “ und „ Schwarzhandel “ - wurde von vorgeschlagen YouTuber und Podcaster Brady Haran im Podcast Hallo Internet . Haran befürwortete den Begriff in dem Versuch, einen Ausdruck zu finden, der emotionaler ist als "Urheberrechtsverletzung", aber passender als "Diebstahl".

Motivation

Einige der Motive für die Beteiligung an Urheberrechtsverletzungen sind die folgenden:

  • Preisgestaltung – Unwilligkeit oder Unfähigkeit, den von den legitimen Verkäufern verlangten Preis zu zahlen
  • Testen und bewerten – versuchen Sie es, bevor Sie für etwas bezahlen, das möglicherweise einen schlechten Wert hat
  • Nichtverfügbarkeit – keine legitimen Verkäufer, die das Produkt in der Sprache oder dem Land des Endverbrauchers anbieten: dort noch nicht eingeführt, bereits aus dem Verkauf genommen, dort nie verkauft, geografische Beschränkungen für den Online-Vertrieb und den internationalen Versand
  • Nützlichkeit – Das legitime Produkt wird mit verschiedenen Mitteln ( DRM , Region Lock , DVD -Regionscode , Blu-ray -Regionscode ) zur Einschränkung der legitimen Nutzung (Backups, Nutzung auf Geräten verschiedener Hersteller, Offline-Nutzung) oder mit nicht überspringbarer Werbung geliefert und Anti-Piraterie-Haftungsausschlüsse , die aus dem nicht autorisierten Produkt entfernt werden, um es für den Endbenutzer wünschenswerter zu machen
  • Einkaufserlebnis – keine legitimen Verkäufer, die das Produkt durch den Online-Vertrieb und durch ein Einkaufssystem mit der erforderlichen Benutzerfreundlichkeit in der erforderlichen Qualität bereitstellen
  • Anonymität – das Herunterladen von Werken erfordert keine Identifizierung, während Downloads direkt von der Website des Urheberrechtsinhabers oft eine gültige E-Mail-Adresse und/oder andere Zugangsdaten erfordern
  • Informationsfreiheit – Widerspruch zum Urheberrecht im Allgemeinen

Manchmal ist nur die teilweise Einhaltung von Lizenzvereinbarungen die Ursache. Im Jahr 2013 hat die US-Armee beispielsweise einen Rechtsstreit mit dem in Texas ansässigen Unternehmen Apptricity beigelegt, das Software entwickelt, mit der die Armee ihre Soldaten in Echtzeit verfolgen kann. Im Jahr 2004 zahlte die US-Armee dem Unternehmen insgesamt 4,5 Millionen US-Dollar für eine Lizenz von 500 Benutzern, während sie angeblich die Software für mehr als 9000 Benutzer installierte; der Fall wurde für 50 Millionen US-Dollar beigelegt. Große Anti-Piraterie-Organisationen wie die BSA führen regelmäßig Softwarelizenzierungsaudits durch , um die vollständige Einhaltung sicherzustellen.

Cara Cusumano, Direktorin des Tribeca Film Festivals , erklärte im April 2014: „Bei Piraterie geht es weniger darum, dass die Leute nicht zahlen wollen, sondern mehr darum, nur die Unmittelbarkeit zu wollen – Leute, die sagen: ‚Ich möchte Spiderman jetzt sehen‘ und herunterladen“. Die Aussage ereignete sich im dritten Jahr, dass das Festival das Internet nutzte, um seine Inhalte zu präsentieren, während es das erste Jahr war, in dem es eine Showcase von Content-Produzenten präsentierte, die ausschließlich online arbeiten. Cusumano erklärte weiter, dass das Download-Verhalten nicht nur von Leuten betrieben wird, die lediglich Inhalte kostenlos erhalten möchten:

Ich denke, wenn Unternehmen bereit wären, dieses Material zu veröffentlichen, werden die Verbraucher in Zukunft folgen. Es ist nur so, dass [Konsumenten] Filme online konsumieren möchten und sie sind bereit, Filme auf diese Weise zu konsumieren, und wir bieten sie nicht unbedingt auf diese Weise an. Nachholbedarf besteht also bei den Vertriebsmodellen. Die Leute werden für den Inhalt bezahlen.

Als Reaktion auf Cusumanos Perspektive erläuterte Matt Deaner, Executive Director von Screen Producers Australia , die Motivation der Filmindustrie: um die maximale Anzahl von Menschen zu ermutigen, ins Kino zu gehen." Deaner erläuterte die Angelegenheit weiter mit Blick auf die australische Filmindustrie: "Derzeit gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der steuerlichen Unterstützung, die ein Film erhalten kann, es sei denn, der Film hat einen traditionellen Kinostart."

In einer im Journal of Behavioral and Experimental Economics veröffentlichten Studie , über die Anfang Mai 2014 berichtet wurde, diskutierten Forscher der University of Portsmouth im Vereinigten Königreich die Ergebnisse der Untersuchung des illegalen Download-Verhaltens von 6.000 Finnen im Alter von sieben bis 84 Jahren. Die Liste zu den von den Studienteilnehmern angegebenen Gründen für das Herunterladen gehörten Geldsparen; die Möglichkeit, auf Material zuzugreifen, das nicht zur allgemeinen Veröffentlichung veröffentlicht wurde oder bevor es veröffentlicht wurde; und Unterstützung von Künstlern, um eine Zusammenarbeit mit Plattenfirmen und Filmstudios zu vermeiden.

In einem öffentlichen Gespräch zwischen Bill Gates , Warren Buffett und Brent Schlender an der University of Washington im Jahr 1998 kommentierte Bill Gates die Piraterie als Mittel zum Zweck , wonach Personen, die Microsoft- Software illegal nutzen, irgendwann aus Vertrautheit dafür bezahlen werden , da sich die Wirtschaft eines Landes entwickelt und legitime Produkte für Unternehmen und Verbraucher erschwinglicher werden:

Obwohl in China jedes Jahr etwa drei Millionen Computer verkauft werden, zahlen die Leute nicht für die Software. Eines Tages werden sie es jedoch tun. Und solange sie es stehlen, wollen wir, dass sie uns stehlen. Sie werden irgendwie süchtig werden, und dann werden wir irgendwann im nächsten Jahrzehnt irgendwie herausfinden, wie man sammelt.

Entwicklungsländer

In Media Piracy in Emerging Economies , der ersten unabhängigen internationalen Vergleichsstudie zur Medienpiraterie mit Fokus auf Brasilien , Indien , Russland , Südafrika , Mexiko , Türkei und Bolivien , werden „hohe Preise für Mediengüter, niedrige Einkommen und billige digitale Technologien“ die Hauptfaktoren, die zur weltweiten Verbreitung von Medienpiraterie führen, insbesondere in Schwellenländern.

Laut derselben Studie verursacht die digitale Piraterie zwar zusätzliche Kosten auf der Produktionsseite der Medien, bietet aber auch den wichtigsten Zugang zu Mediengütern in Entwicklungsländern. Die starken Kompromisse, die den Einsatz digitaler Piraterie in Entwicklungsländern begünstigen, diktieren die derzeit vernachlässigten Strafverfolgungsbehörden in Richtung digitaler Piraterie. In China ist das Thema digitale Verletzung nicht nur rechtlich, sondern sozial – aufgrund der hohen Nachfrage nach billigen und erschwinglichen Waren sowie der staatlichen Verbindungen der Unternehmen, die solche Waren herstellen.

Motivationen durch Zensur

Es gab Fälle, in denen die Regierung eines Landes einen Film verbietet, was zur Verbreitung von kopierten Videos und DVDs führte. Der in Rumänien geborene Dokumentarfilmer Ilinca Calugareanu schrieb einen Artikel in der New York Times, in dem er die Geschichte von Irina Margareta Nistor erzählt , einer Erzählerin für das staatliche Fernsehen unter Nicolae Ceauşescu . Ein Besucher aus dem Westen gab ihr geraubte Kopien von amerikanischen Filmen , die sie für geheime Sichtungen durch Rumänien synchronisierte. Dem Artikel zufolge synchronisierte sie mehr als 3.000 Filme und wurde nach Ceauşescu zur zweitbekanntesten Stimme des Landes , obwohl ihr Name erst viele Jahre später bekannt war.

Bestehende und geplante Gesetze

Demonstration in Schweden zur Unterstützung von Filesharing , 2006
Das Pirate Bay- Logo, eine Vergeltung für das stereotype Bild der Piraterie

Die meisten Länder weiten den Urheberrechtsschutz auf die Urheber von Werken aus. In Ländern mit Urheberrechtsgesetzen liegt die Durchsetzung des Urheberrechts im Allgemeinen in der Verantwortung des Urheberrechtsinhabers. In mehreren Gerichtsbarkeiten gibt es jedoch auch strafrechtliche Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen.

Zivilrecht

Eine Urheberrechtsverletzung im Zivilrecht ist jede Verletzung der ausschließlichen Rechte des Eigentümers. Nach US-amerikanischem Recht umfassen diese Rechte die Vervielfältigung, die Erstellung abgeleiteter Werke, die Verteilung von Kopien durch Verkauf oder Vermietung und öffentliche Aufführung oder Ausstellung.

In den USA werden Urheberrechtsverletzungen manchmal durch Klagen vor Zivilgerichten, gegen mutmaßliche Rechtsverletzer direkt oder gegen Anbieter von Diensten und Software, die das unerlaubte Kopieren unterstützen, konfrontiert . Zum Beispiel reichte der große Filmkonzern MGM Studios Klage gegen die P2P-Filesharing-Dienste Grokster und Streamcast wegen ihrer Mitwirkung bei Urheberrechtsverletzungen ein. Im Jahr 2005 entschied der Oberste Gerichtshof zugunsten von MGM und stellte fest, dass solche Dienste für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden könnten, da sie funktionierten und sich selbst vorsätzlich als Orte für den Erwerb urheberrechtlich geschützter Filme vermarkteten. Der Fall MGM gegen Grokster hat die frühere Entscheidung zwischen Sony und Universal City Studios nicht aufgehoben , sondern eher das rechtliche Wasser getrübt; zukünftige Entwickler von Software, die für Urheberrechtsverletzungen verwendet werden kann, wurden gewarnt.

In den Vereinigten Staaten wurde die Urheberrechtslaufzeit von der ursprünglichen Laufzeit von 14 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsprämie von 14 Jahren auf die aktuelle Laufzeit des Lebens des Urhebers plus 70 Jahre um ein Vielfaches verlängert. Wenn das Werk unter der Urheberschaft eines Unternehmens erstellt wurde , kann es 120 Jahre nach der Erstellung oder 95 Jahre nach der Veröffentlichung dauern, je nachdem, was früher eintritt.

Artikel 50 des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs) verlangt, dass die Unterzeichnerstaaten den Gerichten ermöglichen , Urheberrechtsverletzungen mit einstweiligen Verfügungen und der Vernichtung verletzender Produkte zu beheben und Schadensersatz zuzusprechen. Einige Gerichtsbarkeiten lassen nur tatsächliche, nachweisbare Schäden zu, und andere, wie die USA, erlauben hohe gesetzliche Schadensersatzansprüche , die potenzielle Rechtsverletzer abschrecken und Entschädigungen in Situationen ermöglichen, in denen tatsächliche Schäden schwer nachzuweisen sind.

In einigen Rechtsordnungen kann das Urheberrecht oder das Recht, es durchzusetzen, vertraglich einem Dritten übertragen werden, der nicht an der Herstellung des Werks beteiligt war. Wenn dieser ausgelagerte Prozessanwalt nicht die Absicht zu haben scheint, Urheberrechtsverletzungen vor Gericht zu bringen, sondern sie nur gerade weit genug durch das Rechtssystem führt, um mutmaßliche Rechtsverletzer zu identifizieren und Vergleiche zu erzwingen, bezeichnen Kritiker die Partei gewöhnlich als " Urheberrechtstroll ". ". Solche Praktiken haben in den USA zu gemischten Ergebnissen geführt

Strafrecht

Die Bestrafung von Urheberrechtsverletzungen ist von Fall zu Fall von Land zu Land unterschiedlich. Verurteilungen können Gefängnisstrafen und/oder hohe Geldstrafen für jeden Fall von Urheberrechtsverletzungen beinhalten. In den Vereinigten Staaten wird eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung mit einer Höchststrafe von 150.000 US-Dollar pro Instanz geahndet.

Artikel 61 des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs) schreibt vor, dass die Unterzeichnerstaaten strafrechtliche Verfahren und Sanktionen in Fällen „vorsätzlicher Markenfälschung oder Urheberrechtspiraterie in kommerziellem Umfang“ einführen. Urheberrechtsinhaber haben gefordert, dass Staaten strafrechtliche Sanktionen für alle Arten von Urheberrechtsverletzungen vorsehen.

Die erste strafrechtliche Bestimmung im US-Urheberrecht wurde 1897 hinzugefügt, die eine Ordnungswidrigkeitsstrafe für "rechtswidrige Aufführungen und Darstellungen von urheberrechtlich geschützten dramatischen und musikalischen Kompositionen" festlegte, wenn die Verletzung "vorsätzlich und gewinnorientiert" war. Eine kriminelle Urheberrechtsverletzung setzt voraus, dass der Verletzer „zum Zwecke eines kommerziellen Vorteils oder privaten finanziellen Gewinns“ gehandelt hat ( 17 USC  § 506 ). Um eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu begründen, muss der Staatsanwalt zunächst die grundlegenden Elemente einer Urheberrechtsverletzung aufzeigen: das Eigentum an einem gültigen Urheberrecht und die Verletzung eines oder mehrerer ausschließlicher Rechte des Urheberrechtsinhabers. Die Regierung muss dann nachweisen, dass der Angeklagte vorsätzlich verletzt oder, mit anderen Worten, die erforderliche Rechtskraft besessen hat . Die Verletzung von Ordnungswidrigkeiten hat eine sehr niedrige Schwelle in Bezug auf die Anzahl der Kopien und den Wert der verletzten Werke.

Das Handelsabkommen ACTA , das im Mai 2011 von den Vereinigten Staaten, Japan und der EU unterzeichnet wurde, verlangt von seinen Parteien, strafrechtliche Sanktionen, einschließlich Inhaftierung und Geldstrafen, für Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen zu verhängen, und verpflichtet die Parteien, die Verletzung aktiv zu überwachen.

Vereinigte Staaten v. LaMacchia 871 F.Supp. 535 (1994) war ein vom United States District Court for the District of Massachusetts entschiedenerFall, indem entschieden wurde, dass nach den damalsgeltenden Gesetzenzum Urheberrecht und zur Cyberkriminalität Urheberrechtsverletzungen aus nichtkommerziellen Motiven nicht strafrechtlich verfolgt werden können . Durch das Urteil entstand das so genannte „LaMacchia Loophole“, bei dem die Anklage wegen Betrugs oder Urheberrechtsverletzung nach den geltenden Rechtsnormen abgewiesen wurde, solange keinGewinnmotiv im Spielwar.

Die Vereinigten Staaten Keine elektronische Diebstahlgesetz (NET Act), ein Bundesgesetz im Jahr 1997 vergangen, als Reaktion auf LaMacchia sieht strafrechtliche Verfolgung von Personen , die unter bestimmten Umständen in Urheberrechtsverletzung eingreifen, auch wenn es keine monetären Gewinn oder kommerziellen Nutzen aus die Verletzung. Die Höchststrafen können fünf Jahre Gefängnis und bis zu 250.000 US-Dollar an Geldstrafen betragen . Das NET-Gesetz erhöhte auch den gesetzlichen Schadensersatz um 50 %. Das Urteil des Gerichts machte ausdrücklich auf die Mängel des geltenden Rechts aufmerksam, das es Menschen ermöglichte, massenhafte Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen, während sie gleichzeitig immun gegen eine Verfolgung nach dem Urheberrechtsgesetz waren .

Vorgeschlagene Gesetze wie der Stop Online Piracy Act erweitern die Definition von „vorsätzlicher Verletzung“ und führen Anklagen wegen Straftaten für nicht autorisiertes Medienstreaming ein . Diese Gesetzentwürfe zielen darauf ab, Websites zu besiegen, die Links zu rechtsverletzenden Inhalten enthalten oder enthalten, haben jedoch Bedenken hinsichtlich häuslicher Gewalt und Internetzensur geäußert.

Nichtkommerzielle Dateifreigabe

Rechtmäßigkeit des Herunterladens

Bis zu einem gewissen Grad erlaubt das Urheberrecht in einigen Ländern das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch. Beispiele sind Kanada und Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) wie Polen und die Niederlande .

Die Ausnahme für das persönliche Kopieren im Urheberrecht der EU-Mitgliedstaaten ergibt sich aus der Richtlinie über die Informationsgesellschaft von 2001, die im Allgemeinen den EU-Mitgliedern erlaubt, Gesetze zu erlassen, die das unbefugte Kopieren von Kopien sanktionieren, solange sie für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch bestimmt sind. Die Richtlinie sollte nicht das Filesharing legitimieren, sondern eher die gängige Praxis , urheberrechtlich geschützte Inhalte von einer legal erworbenen CD (zum Beispiel) auf bestimmte Arten von Geräten und Medien zu verschieben, sofern die Rechteinhaber entschädigt werden und keine Kopierschutzmaßnahmen vorhanden sind werden umgangen. Die Entschädigung der Rechteinhaber hat je nach Land unterschiedliche Formen, ist jedoch in der Regel entweder eine Abgabe auf "Aufzeichnungs"-Geräte und -Medien oder eine Steuer auf den Inhalt selbst. In einigen Ländern, wie Kanada, wurde die Anwendbarkeit solcher Gesetze auf das Kopieren auf Allzweckspeichergeräte wie Computerfestplatten, tragbare Mediaplayer und Telefone, für die keine Abgaben erhoben werden, diskutiert und weitere Anstrengungen unternommen, um Urheberrecht reformieren.

In einigen Ländern verlangt die Ausnahme zum persönlichen Kopieren ausdrücklich, dass die kopierten Inhalte rechtmäßig bezogen werden – dh von autorisierten Quellen, nicht von Tauschbörsen. Andere Länder, wie die Niederlande, machen keine solche Unterscheidung; die dortige Ausnahme sei sogar von der Regierung für solche Vervielfältigungen, auch aus Tauschbörsen, angenommen worden. Im April 2014 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union jedoch , dass "nationale Rechtsvorschriften, die keinen Unterschied zwischen Privatkopien aus legalen Quellen und solchen aus gefälschten oder raubkopierten Quellen machen, nicht geduldet werden können".

Rechtmäßigkeit des Hochladens

Obwohl das Herunterladen oder andere private Kopieren manchmal erlaubt ist, bleibt die öffentliche Verbreitung – durch Hochladen oder anderweitiges Angebot zum Teilen von urheberrechtlich geschützten Inhalten – in den meisten, wenn nicht allen Ländern illegal. In Kanada zum Beispiel war es einst legal, urheberrechtlich geschützte Dateien herunterzuladen, solange sie für nichtkommerzielle Zwecke bestimmt waren, aber es war immer noch illegal, die urheberrechtlich geschützten Dateien zu verbreiten (z. B. durch Hochladen in ein P2P-Netzwerk ).

Lockere Strafen

Einige Länder, wie Kanada und Deutschland, haben die Strafen für nicht-kommerzielle Urheberrechtsverletzungen begrenzt. Deutschland hat beispielsweise ein Gesetz verabschiedet, das die Geldstrafe für Personen, denen das Teilen von Filmen und Serien vorgeworfen wird, auf 800 bis 900 Euro begrenzt. Kanadas Copyright Modernization Act behauptet, dass der gesetzliche Schadensersatz für nicht-kommerzielle Urheberrechtsverletzungen auf 5.000 C$ begrenzt ist, dies gilt jedoch nur für Kopien, die ohne das Brechen einer "digitalen Sperre" erstellt wurden. Dies gilt jedoch nur für die „Bootleg-Distribution“ und nicht für die nicht-kommerzielle Nutzung.

DMCA und Anti-Umgehungsgesetze

Titel I des US- DMCA , der WIPO Copyright and Performances and Phonograms Treaty Implementation Act, enthält Bestimmungen, die Personen daran hindern, "eine technologische Maßnahme zu umgehen, die den Zugang zu einem Werk effektiv kontrolliert". Wenn also ein Vertreiber von urheberrechtlich geschützten Werken irgendeine Art von Software, Dongle oder Passwortzugriffsgerät in Instanzen des Werks installiert hat, kann jeder Versuch, ein solches Kopierschutzschema zu umgehen , strafrechtlich verfolgt werden  – obwohl das US Copyright Office derzeit die Antiumgehungsvorschriften gemäß DMCA überprüft – Ausnahmen zur Umgehungsbekämpfung, die im Rahmen des DMCA eingeführt wurden, umfassen solche in Software, die entwickelt wurde, um Websites zu filtern, die allgemein als ineffizient angesehen werden (Software zum Filtern von Websites für Kindersicherheit und öffentliche Bibliotheken) und die Umgehung von Kopierschutzmechanismen, die nicht funktionieren, haben die Instanz des Werkes funktionsunfähig wurden oder die von ihren Herstellern nicht mehr unterstützt werden. Laut Abby House Media Inc. v. Apple Inc. ist es legal, Benutzer auf DRM-Stripping-Software hinzuweisen und sie über deren Verwendung zu informieren, da keine Beweise dafür vorliegen, dass DRM-Stripping zu Urheberrechtsverletzungen führt.

Haftung des Online-Vermittlers

Ob Internetvermittler für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer haftbar sind, wird in einer Reihe von Ländern diskutiert und vor Gericht gestellt.

Definition von Vermittler

Unter Internetvermittlern wurden früher Internet Service Provider (ISPs) verstanden. Aber auch gegenüber anderen Internet-Infrastrukturvermittlern wie Internet-Backbone-Providern, Kabelnetzbetreibern und Mobilfunkanbietern sind Haftungsfragen aufgekommen.

Darüber hinaus werden unter Intermediären mittlerweile auch allgemein Internetportale , Software- und Spieleanbieter, Anbieter virtueller Informationen wie interaktive Foren und Kommentarmöglichkeiten mit oder ohne Moderationssystem , Aggregatoren verschiedenster Art wie Nachrichtenaggregatoren , Universitäten , Bibliotheken verstanden und Archive , Websuchmaschinen , Chatrooms , Webblogs , Mailinglisten und jede Website , die Zugriff auf Inhalte Dritter bietet , beispielsweise über Hyperlinks , ein entscheidendes Element des World Wide Web .

Prozessführung und Gesetzgebung in Bezug auf Vermittler

Frühe Gerichtsverfahren konzentrierten sich auf die Haftung von Internetdienstanbietern (ISPs) für das Hosten, Übertragen oder Veröffentlichen von von Nutzern bereitgestellten Inhalten, die zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden könnten, wie z. B. Verleumdung oder Pornografie . Da in den verschiedenen Rechtssystemen unterschiedliche Inhalte berücksichtigt wurden und es keine einheitlichen Definitionen für „ISPs“, „Schwarze Bretter“ oder „Online-Publisher“ gab, waren die frühen Gesetze zur Haftung von Online-Vermittlern von Land zu Land sehr unterschiedlich. Ab Mitte der 1990er Jahre wurden die ersten Gesetze zur Haftung von Online-Vermittlern erlassen.

Die Debatte hat sich von Fragen der Haftung für bestimmte Inhalte, einschließlich solcher, die möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen, verlagert, hin zu einer generellen Verantwortung von Online-Vermittlern für Inhalte, die über ihre Dienste oder ihre Infrastruktur zugänglich sind.

Der US-amerikanische Digital Millennium Copyright Act (1998) und die europäische E-Commerce-Richtlinie (2000) gewähren Online-Vermittlern eine begrenzte gesetzliche Immunität von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen. Online-Vermittler, die Inhalte hosten, die gegen das Urheberrecht verstoßen, haften nicht, solange sie nichts davon wissen und Maßnahmen ergreifen, sobald sie auf die verletzenden Inhalte aufmerksam gemacht werden. Im US-Recht wird dies als „ Safe Harbor “-Bestimmungen bezeichnet. Nach europäischem Recht sind die Leitprinzipien für Internet Service Provider „reine Leitungen“, was bedeutet, dass sie neutrale „Rohre“ sind, ohne zu wissen, was sie transportieren; und „keine Verpflichtung zur Überwachung“ bedeutet, dass ihnen von den Regierungen kein allgemeines Mandat zur Überwachung von Inhalten erteilt werden kann. Diese beiden Grundsätze stellen ein Hindernis für bestimmte Formen der Online-Urheberrechtsdurchsetzung dar und waren der Grund für den Versuch, das Europäische Telekommunikationspaket im Jahr 2009 zu ändern , um neue Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen zu unterstützen.

Peer-to-Peer-Probleme

Peer-to-Peer-Filesharing- Vermittlern wurde der Zugang zu Safe-Harbor-Bestimmungen in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen verwehrt. Klagen gegen solche Vermittler wie Napster werden im Allgemeinen im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Sekundärhaftung für Urheberrechtsverletzungen, wie der Mithaftung und der Erfüllungsgehilfenhaftung, erhoben .

Animation, die sieben entfernte Computer zeigt, die Daten mit einem achten (lokalen) Computer über ein Netzwerk austauschen
Das BitTorrent-Protokoll : In dieser Animation repräsentieren die farbigen Balken unter allen sieben Clients im oberen Bereich oben die Datei, wobei jede Farbe ein einzelnes Stück der Datei darstellt. Nach der Übergabe der Anfangsstücke aus dem Saatgut (großes System unten) werden die Stücke einzeln von Kunde zu Kunde übergeben. Der ursprüngliche Seeder muss nur eine Kopie der Datei senden, damit alle Clients eine Kopie erhalten.

Diese Arten von Vermittlern hosten oder übertragen selbst keine rechtsverletzenden Inhalte, können jedoch von einigen Gerichten als Förderung, Ermöglichung oder Erleichterung von Rechtsverletzungen durch Benutzer angesehen werden. Zu diesen Vermittlern können der Autor, Herausgeber und Vermarkter von Peer-to-Peer- Netzwerksoftware und die Websites gehören, die es Benutzern ermöglichen, solche Software herunterzuladen. Im Fall des BitTorrent-Protokolls können Vermittler den Torrent-Tracker und alle Websites oder Suchmaschinen umfassen, die den Zugriff auf Torrent-Dateien erleichtern . Torrent-Dateien enthalten keine urheberrechtlich geschützten Inhalte, aber sie können auf Dateien verweisen, die dies tun, und sie können auf Tracker verweisen, die die Weitergabe dieser Dateien koordinieren. Einige Torrent-Indexierungs- und Such-Sites, wie The Pirate Bay, fördern jetzt die Verwendung von Magnetlinks anstelle von direkten Links zu Torrent-Dateien, wodurch eine weitere Ebene der Umleitung entsteht. Mit solchen Links werden Torrent-Dateien von anderen Peers bezogen und nicht von einer bestimmten Website.

Seit Ende der 1990er Jahre haben, Rechteinhaber rechtliche Schritte gegen eine Reihe von Peer-to-Peer - Vermittler, wie pir, genommen Grokster , eMule , SoulSeek , BitTorrent und Limewire und Rechtsprechung zur Haftung von Internet Service Providern (ISPs) in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen ist vor allem in diesen Fällen aufgetreten.

Ob und in welchem ​​Umfang diese Art von Vermittlern subsidiär haften, ist jedoch Gegenstand laufender Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere die dezentrale Struktur von Peer-to-Peer-Netzwerken lässt sich nicht ohne weiteres mit den bestehenden Gesetzen zur Haftung von Online-Vermittlern vereinbaren. Das BitTorrent-Protokoll hat eine vollständig dezentralisierte Netzwerkarchitektur geschaffen, um große Dateien effektiv zu verteilen. Jüngste Entwicklungen in der Peer-to-Peer-Technologie hin zu komplexeren Netzwerkkonfigurationen sollen von dem Wunsch getrieben worden sein, eine Haftung als Vermittler nach den bestehenden Gesetzen zu vermeiden.

Einschränkungen

Das Urheberrecht räumt Autoren und Herausgebern keine absolute Kontrolle über die Verwendung ihrer Werke ein. Nur bestimmte Arten von Werken und Nutzungsarten sind geschützt; nur die unbefugte Nutzung geschützter Werke kann als verletzend bezeichnet werden.

Nicht verletzende Verwendungen

Artikel 10 der Berner Übereinkunft schreibt vor, dass nationale Gesetze Beschränkungen des Urheberrechts vorsehen, sodass sich der Urheberrechtsschutz nicht auf bestimmte Arten von Verwendungen erstreckt, die unter das fallen, was der Vertrag als "faire Praxis" bezeichnet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf minimale Zitate, die im Journalismus verwendet werden und Bildung. Die Gesetze, die diese Beschränkungen und Ausnahmen für Verwendungen implementieren , die andernfalls einen Verstoß darstellen würden, fallen weitgehend in die Kategorien der fairen Verwendung oder des fairen Handels . In Common-Law-Systemen verankern diese Fair-Practice-Statuten typischerweise Prinzipien, die vielen früheren Gerichtsurteilen zugrunde liegen, und werden als wesentlich für die Meinungsfreiheit angesehen .

Ein weiteres Beispiel ist die Praxis der Zwangslizenzierung , bei der es Urheberrechtsinhabern gesetzlich untersagt ist, eine Lizenz für bestimmte Nutzungen bestimmter Arten von Werken wie Kompilationen und Live-Aufführungen von Musik zu verweigern. Obligatorische Lizenzgesetze besagen im Allgemeinen, dass für bestimmte Nutzungen bestimmter Werke keine Rechtsverletzung vorliegt , solange eine Lizenzgebühr in einer gesetzlich festgelegten Höhe und nicht in privaten Verhandlungen an den Urheberrechtsinhaber oder das repräsentative Urheberrechtskollektiv gezahlt wird . Einige Gesetze zum fairen Umgang, wie zum Beispiel Kanadas, enthalten ähnliche Lizenzgebühren.

In Europa hatte das Urheberrechtsverletzungsverfahren Public Relations Consultants Association Ltd gegen Newspaper Licensing Agency Ltd zwei Aspekte; eine betraf, ob ein Nachrichtenaggregator- Dienst das Urheberrecht der Nachrichtengeneratoren verletzt; der andere betraf, ob der vom Webbrowser eines Verbrauchers des Aggregators erstellte temporäre Web-Cache auch das Urheberrecht der Nachrichtengeneratoren verletzt. Der erste Zinken wurde zugunsten der Nachrichtengeneratoren entschieden; im Juni 2014 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in zweiter Instanz, dass der temporäre Web-Cache von Verbrauchern des Aggregators nicht gegen das Urheberrecht der Nachrichtengeneratoren verstößt.

Nicht verletzende Arten von Werken

Um schutzfähig zu sein, muss ein Werk ein Ausdruck mit einem gewissen Grad an Originalität sein, und es muss sich auf einem festen Medium befinden, beispielsweise auf Papier niedergeschrieben oder digital aufgezeichnet werden. Die Idee selbst ist nicht geschützt. Das heißt, eine Kopie der ursprünglichen Idee einer anderen Person ist nicht verletzend, es sei denn, sie kopiert den einzigartigen, greifbaren Ausdruck der Idee dieser Person . Einige dieser Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf das, was als Original gilt, sind nur in der Rechtsprechung (gerichtlicher Präzedenzfall) und nicht in Gesetzen verankert.

In den USA zum Beispiel enthält die Urheberrechts-Rechtsprechung eine wesentliche Ähnlichkeitsanforderung , um festzustellen, ob das Werk kopiert wurde. Ebenso können Gerichte verlangen, dass Computersoftware einen Abstraktions-Filter-Vergleichs-Test (AFC-Test) besteht, um festzustellen, ob sie zu abstrakt ist, um sich für den Schutz zu qualifizieren, oder einem Originalwerk zu unähnlich, um als verletzend angesehen zu werden. Die softwarebezogene Rechtsprechung hat auch klargestellt, dass der Umfang der F&E, des Aufwands und der Kosten, die in die Erstellung eines Werkes gesteckt werden, den Urheberrechtsschutz nicht berührt.

Die Beurteilung einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung vor Gericht kann erheblich sein; der Zeit- und Kostenaufwand für die Durchführung dieser Tests hängt von der Größe und Komplexität des urheberrechtlich geschützten Materials ab. Darüber hinaus gibt es keinen standardisierten oder allgemein anerkannten Test; Einige Gerichte haben beispielsweise den AFC-Test zugunsten engerer Kriterien abgelehnt.

Der POSAR-Test, ein kürzlich entwickeltes forensisches Verfahren zur Ermittlung von Software-Urheberrechtsverletzungen, ist eine Erweiterung oder Erweiterung des AFC-Tests. POSAR bietet mit seinen zusätzlichen Funktionen und zusätzlichen Einrichtungen dem juristischen und juristischen Bereich mehr als das, was der AFC-Test bietet. Diese zusätzlichen Funktionen und Einrichtungen machen den Test anfälliger für die technischen und rechtlichen Anforderungen von Software-Urheberrechtsverletzungen.

Vorsichtsmaßnahmen

Die BSA skizzierte in ihren Ergebnissen der Piraterie-Studie 2011 vier Strategien, die Regierungen zur Senkung der Softwarepiraterie-Raten anwenden können:

  • "In Zusammenarbeit mit der Industrie und den Strafverfolgungsbehörden die öffentliche Aufklärung erhöhen und das Bewusstsein für Softwarepiraterie und IP-Rechte schärfen."
  • "Modernisieren Sie den Schutz für Software und andere urheberrechtlich geschützte Materialien, um mit neuen Innovationen wie Cloud Computing und der Verbreitung vernetzter mobiler Geräte Schritt zu halten."
  • „Stärkung der Durchsetzung von IP-Gesetzen mit dedizierten Ressourcen, einschließlich spezialisierter Durchsetzungseinheiten, Schulung von Strafverfolgungs- und Justizbeamten, verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Welthandelsorganisation über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums Eigentumsrechte (TRIPS)."
  • "Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, indem Sie nur vollständig lizenzierte Software verwenden, Software Asset Management (SAM)-Programme implementieren und den Einsatz legaler Software in staatlichen Unternehmen sowie bei allen Auftragnehmern und Lieferanten fördern."

Rechtliches

Unternehmen und Gesetzgeber ergreifen verschiedene Arten von Präventivmaßnahmen, um Urheberrechtsverletzungen abzuschrecken, wobei der Schwerpunkt seit den frühen 1990er Jahren auf der Verhinderung oder Reduzierung digitaler Methoden der Verletzung liegt. Zu den Strategien gehören Bildung, Zivil- und Strafrecht und internationale Abkommen sowie die Veröffentlichung von Erfolgen in Rechtsstreitigkeiten gegen Piraterie und die Einführung von Formen des Kopierschutzes für digitale Medien, wie umstrittene DRM- Technologie und Gesetze zur Bekämpfung der Umgehung , die die Kontrolle der Verbraucher einschränken über die Nutzung der gekauften Produkte und Inhalte.

Der Gesetzgeber hat Verstöße reduziert, indem er den Umfang dessen, was als verletzend angesehen wird, eingeengt hat. Abgesehen von der Einhaltung der Verpflichtungen aus internationalen Urheberrechtsverträgen, allgemeine Einschränkungen und Ausnahmen vorzusehen, haben Nationen Zwangslizenzgesetze erlassen, die speziell für digitale Werke und Nutzungen gelten. In den USA beispielsweise betrachtet der DMCA, eine Umsetzung des WIPO-Urheberrechtsvertrags von 1996 , digitale Übertragungen von Audioaufzeichnungen als lizensiert, solange die Lizenzgebühren und Meldepflichten eines bestimmten Urheberrechtskollektivs erfüllt sind. Der DMCA bietet auch einen sicheren Hafen für Anbieter digitaler Dienste, deren Nutzer einer Urheberrechtsverletzung verdächtigt werden, und verringert so die Wahrscheinlichkeit, dass die Anbieter selbst als direkt verletzend angesehen werden.

Einige Urheberrechtsinhaber reduzieren freiwillig den Umfang dessen, was als Verletzung angesehen wird, indem sie relativ freizügige, "offene" Lizenzierungsstrategien anwenden: Anstatt privat Lizenzbedingungen mit einzelnen Benutzern auszuhandeln, die zuerst den Urheberrechtsinhaber suchen und um Erlaubnis bitten müssen, veröffentlicht der Urheberrechtsinhaber und vertreibt das Werk mit einer vorbereiteten Lizenz, die jeder verwenden kann, solange er bestimmte Bedingungen einhält. Dies hat den Effekt, dass die Verletzung – und die Belastung der Gerichte – verringert wird, indem einfach bestimmte Arten der Nutzung zu Bedingungen zugelassen werden, die der Urheberrechtsinhaber für angemessen hält. Beispiele hierfür sind freie Softwarelizenzen wie die GNU General Public License (GPL) und die Creative Commons-Lizenzen , die überwiegend auf visuelle und literarische Werke angewendet werden.

Geschützte Verteilung

Um Filmpiraterie zu verhindern, besteht die Standardübung des Filmvertriebs darin, einen Film zuerst über die Kinos (Kinofenster) zu veröffentlichen, im Durchschnitt etwa 16einhalb Wochen, bevor er auf Blu-ray und DVD veröffentlicht wird (Eingabe seines Videos). Fenster). Während des Theaters Fensters, digitale Versionen von Filmen werden oft in transportierte Datenspeichergeräten von Kurieren und nicht durch die Datenübertragung . Die Daten können verschlüsselt werden , wobei der Schlüssel nur zu bestimmten Zeiten funktioniert, um ein Durchsickern zwischen den Bildschirmen zu verhindern. Filme können mit codierten Anti-Piraterie- Markierungen versehen werden, um die Quelle illegaler Kopien zu identifizieren und sie zu schließen. Im Jahr 2006 führte ein bemerkenswertes Beispiel für die Verwendung von codierten Anti-Piraterie- Markierungen dazu, dass ein Mann festgenommen wurde, weil er eine Screener- Kopie des Films „ Flushed Away “ hochgeladen hatte .

Wirtschaftliche Auswirkungen von Urheberrechtsverletzungen

Organisationen sind sich nicht einig über den Umfang und das Ausmaß der wirtschaftlichen Auswirkungen von Trittbrettfahrer- Verletzungen und die öffentliche Unterstützung für das Urheberrechtsregime.

Die Europäische Kommission finanzierte eine Studie, um zu analysieren, "inwieweit der unbefugte Online-Konsum von urheberrechtlich geschütztem Material (Musik, audiovisuelle Medien, Bücher und Videospiele) den Verkauf legaler Online- und Offline-Inhalte verdrängt", in Deutschland , Großbritannien , Spanien , Frankreich , Polen und Schweden ; die öffentliche Finanzierung der Studie bildete eine notwendige Grundlage für ihre Neutralität. 30.000 Nutzer, darunter Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren, wurden im September und Oktober 2014 befragt. Während negative Auswirkungen für die Filmindustrie festgestellt wurden, wurde der Verkauf von Videospielen durch den illegalen Konsum positiv beeinflusst, möglicherweise aufgrund "der Branche bei der Umwandlung illegaler" Nutzer zu zahlenden Nutzern" und spielerorientierte Strategien anwenden (zum Beispiel durch die Bereitstellung zusätzlicher Bonuslevel oder Gegenstände im Spiel gegen Gebühr); schließlich wurden keine Belege für Behauptungen über Umsatzverschiebungen in den anderen Marktsektoren gefunden. Nach Angaben der European Digital Rights Association wurde die Studie möglicherweise zensiert: Insbesondere hat die Europäische Kommission die Ergebnisse ab 2018 nicht veröffentlicht, außer in dem Teil, in dem festgestellt wurde, dass die Filmindustrie durch den illegalen Konsum von Inhalten beeinträchtigt wird. Der Zugang zur Studie wurde von der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Julia Reda, beantragt und erhalten .

In Bezug auf Computersoftware behauptete die Business Software Alliance (BSA) in ihrer Pirateriestudie von 2011: "Die öffentliche Meinung unterstützt weiterhin die Rechte an geistigem Eigentum (IP): Sieben von 10 PC-Benutzern unterstützen zahlende Innovatoren, um weitere technologische Fortschritte zu fördern."

Nach Rücksprache mit Experten zu Urheberrechtsverletzungen stellte das United States Government Accountability Office (GAO) im Jahr 2010 klar, dass "die Schätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Verletzungen des geistigen Eigentums [geistiges Eigentum] äußerst schwierig ist und aufgrund des Fehlens von Daten Annahmen verwendet werden müssen". während "es schwierig, wenn nicht unmöglich ist, die Nettoauswirkungen von Fälschung und Piraterie auf die Wirtschaft insgesamt zu quantifizieren."

Die Feststellungen des US GAO aus dem Jahr 2010 bezüglich der großen Schwierigkeit, die wirtschaftlichen Auswirkungen von Urheberrechtsverletzungen genau abzuschätzen, wurden im selben Bericht durch die Recherchen des Gremiums zu drei häufig zitierten Schätzungen bestätigt, die zuvor US-Behörden vorgelegt worden waren. Der GAO-Bericht erklärte, dass die Quellen – eine Schätzung des Federal Bureau of Investigation (FBI), eine Pressemitteilung des Zoll- und Grenzschutzes (CBP) und eine Schätzung der Motor and Equipment Manufacturers Association – „nicht belegt oder auf eine zugrunde liegende Datenquelle zurückgeführt werden können oder Methodik."

Deaner erklärte, wie wichtig es ist, das „Investitionsrisiko“ zu belohnen, das Filmstudios 2014 eingegangen sind:

Normalerweise sind Filme angesagt, weil ein Verleih Hunderttausende von Dollar ausgegeben hat, um das Produkt in Print- und TV- und anderen Werbeformen zu bewerben. Die großen Hollywood-Studios geben Millionen für diesen Prozess aus, wobei die Marketingkosten mit den Produktionskosten konkurrieren. Sie versuchen dann, durch Renditen Geld zu verdienen, die die Investition sowohl in die Werbe- als auch in die Produktionskosten rechtfertigen können.

Schätzungen der Filmindustrie

Im Jahr 2008 berichtete die Motion Picture Association of America (MPAA), dass ihre sechs wichtigsten Mitgliedsunternehmen 6,1 Milliarden US-Dollar durch Piraterie verloren haben. In einem Artikel der Los Angeles Daily News aus dem Jahr 2009 wurde dann eine Verlustsumme von „ungefähr 20 Milliarden US-Dollar pro Jahr“ für Hollywood-Studios genannt. Laut einem Artikel im Wall Street Journal aus dem Jahr 2013 liegen die Branchenschätzungen in den Vereinigten Staaten zwischen 6,1 und 18,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr.

In einem Artikel des Guardian Anfang Mai 2014 wurde ein jährlicher Verlust von 20,5 Milliarden US-Dollar für die Filmindustrie genannt. Grundlage des Artikels sind die Ergebnisse einer Studie der University of Portsmouth , an der nur finnische Teilnehmer im Alter zwischen sieben und 84 Jahren teilnahmen. Die Forscher, die mit 6.000 Teilnehmern arbeiteten, stellten fest: „Filmpiraten reduzieren ihre Piraterie auch eher, wenn sie das Gefühl haben, dass sie schaden der Branche im Vergleich zu Leuten, die illegal Musik herunterladen".

Eine Studie, die zwischen 2005 und 2013 mit Daten aus sechzehn Ländern durchgeführt wurde, von denen viele Anti-Piraterie-Maßnahmen ergriffen hatten, um die Kinoeinnahmen von Filmen zu steigern, fand jedoch keine signifikanten Anstiege in irgendwelchen Märkten, die auf politische Interventionen zurückzuführen sind, was die Behauptung in Frage stellt negative wirtschaftliche Auswirkungen der digitalen Piraterie auf die Filmindustrie.

Schätzungen der Softwareindustrie

Psion Software behauptete 1983, dass Softwarepiraterie 2,9 Millionen Pfund pro Jahr kostete, 30 % seines Umsatzes. Will Wright sagte, dass Raid on Bungeling Bay 20.000 Exemplare für den Commodore 64 in den USA verkauft habe, aber 800.000 Kassetten für das Nintendo Famicom mit einer vergleichbaren installierten Basis in Japan, „weil es ein Kassettensystem ist [also] es praktisch keine Piraterie gibt“.

Laut einer Studie der BSA und der International Data Corporation (IDC) aus dem Jahr 2007 waren die fünf Länder mit den höchsten Raten von Softwarepiraterie: 1. Armenien (93 %); 2. Bangladesch (92%); 3. Aserbaidschan (92%); 4. Moldawien (92%); und 5. Simbabwe (91%). Nach den Ergebnissen der Studie waren die fünf Länder mit den niedrigsten Piraterieraten: 1. die USA (20 %); 2. Luxemburg (21%); 3. Neuseeland (22%); 4. Japan (23 %); und 5. Österreich (25%). Der Bericht aus dem Jahr 2007 zeigte, dass die Region Asien-Pazifik mit 14.090.000 US-Dollar den höchsten Verlust in US-Dollar verzeichnete, gefolgt von der Europäischen Union mit einem Verlust von 12.383.000 US-Dollar; die geringste Menge an US-Dollar ging in der Region Naher Osten/Afrika verloren, wo 2.446.000 US-Dollar dokumentiert wurden.

In ihrem Bericht von 2011, der in Zusammenarbeit mit IDC und Ipsos Public Affairs erstellt wurde, stellte die BSA fest: "Über die Hälfte der PC-Benutzer weltweit – 57 Prozent – ​​geben zu, dass Software raubkopiert wird." Die neunte jährliche "BSA Global Software Piracy Study" behauptet, dass der "kommerzielle Wert dieses Schattenmarktes für raubkopierte Software" im Jahr 2011 63,4 Milliarden US-Dollar betrug, wobei der höchste kommerzielle Wert von raubkopierter PC-Software in den USA in diesem Zeitraum ( 9.773.000 US-Dollar). Laut der Studie aus dem Jahr 2011 war Simbabwe mit 92 % das Land mit der höchsten Piraterierate, während die USA mit 19 % die niedrigste Piraterierate aufwiesen.

Das GAO stellte 2010 fest, dass die Recherchen des BSA bis zu diesem Jahr "Piraterie als die Differenz zwischen der insgesamt installierten Software und der verkauften legitimen Software definiert haben, und ihr Umfang bezog sich nur auf verpackte physische Software".

Schätzungen der Musikindustrie

Im Jahr 2007 berichtete das Institute for Policy Innovation (IPI), dass Musikpiraterie der US-Wirtschaft 12,5 Milliarden US-Dollar gekostet hat. Laut der Studie sind nicht nur Musiker und Akteure der Plattenindustrie Verluste aufgrund von Musikpiraterie. Einzelhändler haben über eine Milliarde Dollar verloren, während Piraterie zu 46.000 weniger Arbeitsplätzen in der Produktion und fast 25.000 Arbeitsplätzen im Einzelhandel geführt hat. Berichten zufolge litt die US-Regierung auch unter Musikpiraterie und verlor 422 Millionen US-Dollar an Steuereinnahmen.

Eine Studie des Journal of Political Economy aus dem Jahr 2007 ergab, dass die Auswirkungen von Musikdownloads auf legale Musikverkäufe "statistisch nicht von Null zu unterscheiden sind".

Ein Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 legt nahe, dass illegale Musikdownloads fast keinen Einfluss auf die Zahl der legalen Musikdownloads haben. Die Studie analysierte das Verhalten von 16.000 europäischen Musikkonsumenten und stellte fest, dass sich illegale Musikdownloads zwar negativ auf den Verkauf von Offline-Musik auswirken, sich jedoch illegale Musikdownloads positiv auf legale Musikkäufe auswirkten. Ohne illegales Herunterladen waren die legalen Käufe etwa zwei Prozent niedriger.

Die Studie wurde kritisiert, insbesondere von der International Federation of the Phonographic Industry , die die Studie für fehlerhaft und irreführend hält. Ein Argument gegen die Forschung ist, dass viele Musikkonsumenten Musik nur illegal herunterladen. Das IFPI weist auch darauf hin, dass Musikpiraterie nicht nur den Online-Musikverkauf betrifft, sondern auch mehrere Facetten der Musikindustrie, die in der Studie nicht thematisiert werden.

Schätzungen der Medienbranche

In einem Artikel der New York Times vom März 2019 berichtete die New York Times , dass die in Katar ansässige beIN Media Group Verluste in Milliardenhöhe erlitten hatte, nachdem ein exklusiver Vertrag, den sie in den letzten 10 Jahren mit der Asian Football Confederation (AFC) teilte, einseitig gekündigt wurde Jahre. Die Entscheidung der AFC, ihre Lizenz für die Ausstrahlung von Senderechten an Luftspielen in Saudi-Arabien für ungültig zu erklären , wurde getroffen , nachdem dem Königreich vorgeworfen wurde, über seinen Fernsehsender beoutQ eine Piraterieoperation geführt zu haben, die Sportinhalte im Besitz von beIN Sports seit 2017 im Wert von Milliarden von Dollar missbraucht hat .

Im Januar 2020 hat die Europäische Kommission einen Bericht zum Schutz und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittstaaten veröffentlicht. Der Bericht nannte bis zu 13 Länder, darunter Argentinien, Brasilien, China, Ecuador, Indien, Indonesien und Saudi-Arabien , wobei das letzte zum ersten Mal aufgenommen wurde. In dem Bericht heißt es, Piraterie „füge EU-Unternehmen erheblichen Schaden zu“ und in Argentinien, China, Ecuador und Indien seien hohe wirtschaftliche Verluste aufgetreten. Es teilte auch mit, dass Saudi-Arabien , wie andere Länder, nicht „ausreichende Schritte unternommen hat, um die über BeoutQ verursachte Verletzung zu stoppen“ , um das Ausmaß der finanziellen und wirtschaftlichen Verluste zu minimieren.

Kritik an Branchenschätzungen

Die Methodik der von Branchensprechern verwendeten Studien wurde stark kritisiert. Überhöhte Schadensersatzansprüche und Behauptungen über wirtschaftliche Schäden sind in Urheberrechtsstreitigkeiten üblich. Einige Studien und Zahlen, einschließlich der von MPAA und RIAA zitierten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Film- und Musikdownloads, wurden weithin umstritten, da sie auf fragwürdigen Annahmen beruhten, die zu statistisch unsicheren Zahlen führten.

In einem extremen Beispiel forderte die RIAA Schadenersatz gegen LimeWire in Höhe von 75 Billionen US-Dollar – mehr als das globale BIP – und widersprach „respektvoll“ dem Urteil des Richters, dass solche Behauptungen „absurd“ seien.

Diese Zahl von 75 Billionen US-Dollar wird jedoch durch eine spezifische Interpretation des Urheberrechts erreicht, die jeden heruntergeladenen Song als Verletzung des Urheberrechts werten würde. Nach Abschluss des Verfahrens stimmte LimeWire zu, 105 Millionen US-Dollar an RIAA zu zahlen.

Auch das Justizsystem hat Mängel in Schätzungen und Berechnungen der Industrie festgestellt. In einer Entscheidung stellte der Richter des US-Bezirksgerichts James P. Jones fest, dass die „ Anfrage der RIAA problematischerweise davon ausgeht, dass jeder illegale Download zu einem entgangenen Verkauf führte“, was darauf hindeutet, dass die Gewinn-/Verlustschätzungen wahrscheinlich extrem falsch waren.

Andere Kritiker von Branchenschätzungen argumentieren, dass diejenigen, die Peer-to-Peer-Sharing-Dienste nutzen oder "Piraterie" betreiben, tatsächlich eher für Musik bezahlen. Eine Studie von Jupiter Research aus dem Jahr 2000 ergab, dass "Napster-Nutzer mit 45 Prozent höherer Wahrscheinlichkeit ihre Musikkaufgewohnheiten gesteigert haben als Online-Musikfans, die die Software nicht verwenden." Dies deutet darauf hin, dass Nutzer von Peer-to-Peer-Sharing den Gewinnen der Musikindustrie nicht geschadet, sondern möglicherweise sogar gesteigert haben.

Professor Aram Sinnreich stellt in seinem Buch The Piracy Crusade fest, dass der Zusammenhang zwischen rückläufigen Musikverkäufen und der Schaffung von Peer-to-Peer-Filesharing-Sites wie Napster dürftig ist und eher auf Korrelation als auf Kausalität beruht. Er argumentiert, dass die Branche zu dieser Zeit eine künstliche Expansion durchmachte, was er als perfekte Blase“ bezeichnet – ein Zusammenfluss von wirtschaftlichen, politischen und technologischen Kräften, der den Gesamtwert der Musikverkäufe am Ende des 20 zwanzigsten Jahrhundert".

Sinnreich nennt mehrere Ursachen für die Wirtschaftsblase , darunter den Austauschzyklus des CD-Formats; die Verlagerung von Musikfachgeschäften zu Großhandelsanbietern von Musik und „beworbenen Mindestpreisen“; und die wirtschaftliche Expansion 1991–2001. Er glaubt, dass mit der Einführung neuer digitaler Technologien die Blase geplatzt ist und die Branche darunter gelitten hat.

Wirtschaftliche Auswirkungen von Rechtsverletzungen in Schwellenländern

Der 2011 Business Software Alliance Piracy Study Standard schätzt den gesamten kommerziellen Wert illegal kopierter Software auf 59 Milliarden US-Dollar im Jahr 2010, wobei auf Schwellenländer 31,9 Milliarden US-Dollar entfallen, mehr als die Hälfte des Gesamtwerts. Darüber hinaus erhielten reife Märkte im Jahr 2010 erstmals weniger PC-Lieferungen als Schwellenländer. Neben einer Software-Verletzungsrate von 68 Prozent im Vergleich zu 24 Prozent der reifen Märkte besitzen Schwellenländer damit den Großteil des weltweiten Anstiegs des kommerziellen Wertes von gefälschte Software. China setzt bei $ 8,9 Milliarden in den Entwicklungsländern und die zweiten in der Welt hinter den USA bei $ 9,7 Milliarden im Jahr 2011. Im Jahr 2011 den höchsten kommerziellen Wert dieser Software hat, kündigte die Business Software Alliance , dass 83 Prozent der Software auf PC in der entfalteten Afrika hat Raubkopien (außer Südafrika).

Einige Länder unterscheiden Unternehmenspiraterie von privater Nutzung, die als Wohlfahrtsdienst toleriert wird. Dies ist der Hauptgrund, warum Entwicklungsländer sich weigern, Urheberrechtsgesetze zu akzeptieren oder zu respektieren. Traian Băsescu , Präsident Rumäniens, erklärte, dass "die Piraterie der jungen Generation geholfen hat, Computer zu entdecken. Sie hat die Entwicklung der IT-Industrie in Rumänien in Gang gesetzt."

Pro-offene Kulturorganisationen

Anti-Urheberrechtsverletzungsorganisationen

Siehe auch

Verweise

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