Englische Regel (Anwaltskosten) - English rule (attorney's fees)

Auf dem Gebiet der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften ist die englische Vorschrift ( in einigen Rechtsordnungen als englische Vorschrift großgeschrieben) eine Vorschrift, die die Bemessung der Anwaltshonorare aus Rechtsstreitigkeiten regelt . Die englische Regel sieht vor, dass die Partei, die vor Gericht verliert, die Prozesskosten der anderen Partei trägt. Die englische Regel steht im Gegensatz zur amerikanischen Regel , nach der jede Partei im Allgemeinen für die Zahlung ihrer eigenen Anwaltskosten verantwortlich ist, es sei denn, ein Gesetz oder ein Vertrag sieht eine solche Bewertung vor. Dies kann eine abschreckende Wirkung gegen einen armen Kläger vermeiden, kann aber auch einem Beklagten, der sich erfolgreich verteidigen könnte, einen guten Anreiz für einen Vergleich und eine Zahlung geben, wenn dies weniger kostet als die voraussichtlichen Kosten der Verteidigung und etwaiger Rechtsmittel. Der Grund für die englische Regel ist, dass ein Prozesspartei (egal ob er einen Anspruch geltend macht oder einen Anspruch verteidigt) Anspruch auf einen Rechtsbeistand hat und im Erfolgsfall nicht wegen seiner eigenen Anwaltskosten aus der Tasche gelassen werden sollte. Dabei ist zu bedenken, dass in praktisch allen englischen Zivilprozessen Schadensersatz nur kompensatorisch ist.

Die englische Herrschaft wird von fast allen westlichen Demokratien außer den Vereinigten Staaten befolgt.

Gerichtsbarkeiten der Vereinigten Staaten

In den Vereinigten Staaten wird im Allgemeinen die „amerikanische Regel“ befolgt, wobei jede Partei ihre eigenen Prozesskosten trägt. Alaska war lange Zeit eine Ausnahme vom US-Muster, wo die englische Regel gilt. Während der Legislaturperiode 2011 wurde in Texas eine sehr eingeschränkte Version der englischen Regel verabschiedet, die nur für die Einreichung einer unbegründeten Klage gilt. Tex. R. Civ. S. 91a. Dann forderte der texanische Gouverneur Rick Perry in seiner Staatsadresse eine Einwegversion der englischen Regel auf, die nur für diejenigen gelten würde, die eine Klage einreichen, den Kläger.

Siehe auch

Verweise

  • Black's Law Dictionary (8. Aufl. 2004).

Externe Links