Gesetz der Europäischen Union (Beitritte) von 1994 - European Union (Accessions) Act 1994
Parlamentsgesetz | |
Langer Titel | Ein Gesetz zur Änderung der Definition von "den Verträgen" und "den Gemeinschaftsverträgen" in Abschnitt 1 (2) des Gesetzes der Europäischen Gemeinschaften von 1972, um den Vertrag über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und das Königreich Schweden an die Europäische Union; und diesen Vertrag für die Zwecke von Abschnitt 6 des Europäischen Parlamentswahlgesetzes von 1978 zu genehmigen. |
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Zitat | 1994 c 38 |
Termine | |
königliche Zustimmung | 3. November 1994 |
Status: Verbraucht
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Gesetzestext in der ursprünglich erlassenen Fassung |
Das Gesetz über die Europäische Union (Beitritte) von 1994 ist ein Gesetz des Parlaments des Vereinigten Königreichs, das den Beitritt Österreichs , Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union ratifiziert und gesetzlich geregelt hat . Das Gesetz erwähnt auch Norwegen , das nach einem Nein beim Referendum über die Mitgliedschaft in der norwegischen Europäischen Union 1994 nicht ratifiziert und beigetreten ist . Sie erhielt am 3. November 1994 die königliche Zustimmung .
Siehe auch
- Beitrittsvertrag 1994
- Liste der Rechtsakte des Parlaments des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Europäischen Gemeinschaften / Europäische Union
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