Gesetz der Europäischen Union (Beitritte) von 1994 - European Union (Accessions) Act 1994

Gesetz der Europäischen Union (Beitritte) von 1994
Parlamentsgesetz
Langer Titel Ein Gesetz zur Änderung der Definition von "den Verträgen" und "den Gemeinschaftsverträgen" in Abschnitt 1 (2) des Gesetzes der Europäischen Gemeinschaften von 1972, um den Vertrag über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und das Königreich Schweden an die Europäische Union; und diesen Vertrag für die Zwecke von Abschnitt 6 des Europäischen Parlamentswahlgesetzes von 1978 zu genehmigen.
Zitat 1994 c 38
Termine
königliche Zustimmung 3. November 1994
Status: Verbraucht
Gesetzestext in der ursprünglich erlassenen Fassung

Das Gesetz über die Europäische Union (Beitritte) von 1994 ist ein Gesetz des Parlaments des Vereinigten Königreichs, das den Beitritt Österreichs , Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union ratifiziert und gesetzlich geregelt hat . Das Gesetz erwähnt auch Norwegen , das nach einem Nein beim Referendum über die Mitgliedschaft in der norwegischen Europäischen Union 1994 nicht ratifiziert und beigetreten ist . Sie erhielt am 3. November 1994 die königliche Zustimmung .

Siehe auch