Kontrollliste beenden - Exit Control List

Die Exit Control Lists ( ECL ; Urdu : ای سی ایل ‎) ist ein System der Grenzkontrolle, das von der pakistanischen Regierung gemäß der Exit from Pakistan (Control) Ordinance, 1981, unterhalten wird. Diesen Personen auf der Liste ist es untersagt, Pakistan zu verlassen .

Kontrollliste verlassen
Staatswappen von Pakistan.svg
Abkürzung ECL
Agenturübersicht
Gebildet 21. Dezember 1981 ; Vor 39 Jahren ( 1981-12-21 )
Rechtsstruktur
Betriebsgerichtsbarkeit Pakistan
Gerichtsstand Verfassung von Pakistan
Leitungsgremium Regierung von Pakistan
Konstituierendes Instrument
  • Die Ausreise aus Pakistan (Kontroll-) Verordnung, 1981
Betriebsstruktur
Hauptquartier Pak-Sekretariat Islamabad , Hauptstadtterritorium
Elternvertretung Innenministerium (Pakistan)
Bundesuntersuchungsstelle

Prioritäten

1. Die Ausreise aus Pakistan (Kontroll-)Verordnung von 1981 ermächtigt die Bundesregierung, jeder Person die Weiterreise ins Ausland zu verbieten. Normalerweise werden die folgenden Kategorien von Personen in die ECL aufgenommen:-

  • (a) Personen, die an Massenkorruption und Macht-/Autoritätsmissbrauch beteiligt sind, die Verluste an staatlichen Geldern/Eigentum verursachen.
  • (b) Staatsbedienstete, die in Wirtschaftskriminalität verwickelt sind, wenn große Staatsgelder veruntreut oder institutionelle Betrügereien begangen wurden.
  • c) Hartgesottene Kriminelle, die an Terrorakten und Verschwörungen beteiligt sind.
  • (d) Wichtige Direktoren von Unternehmen mit Steuerausfällen / Verbindlichkeiten von Rs. 10 Millionen oder mehr.
  • (e) Nur 2-3 wichtige Direktoren von Firmen mit mehr als Rs. 100 Mio. Kreditausfall / Verbindlichkeiten.
  • (f) Namen von Personen, sofern vom Registrar, High Courts of Pakistan / Supreme Court of Pakistan und Banking Courts empfohlen .
  • (g) Drogenhändler.

2. Das Online-System ist im Ministerium in Betrieb, das mit den internationalen Flughäfen Karachi, Lahore, Peshawar, Islamabad und Faisalabad verbunden ist.

3. Jede Person, die durch die Anordnung der Bundesregierung wegen der Aufnahme ihres Namens in die ECL benachteiligt ist, kann von Gesetzes wegen einen Überprüfungsantrag stellen, in dem die Überprüfung begründet wird, sowie eine persönliche Anhörung bei der zuständigen Behörde beantragen.

4. Die ECL wird regelmäßig überprüft, um die Notwendigkeit einer weiteren Verbleib einer Person in der ECL zu beurteilen.

Zuständig für die Kontrolle der Ausreisekontrollliste war die pakistanische Federal Investigation Agency (FIA), die nun jedoch auf das Innenministerium verlagert wurde und damit die bisher aufgetretenen Komplikationen in dieser Hinsicht vermieden wurden.

Kontroversen

Vor kurzem haben die Regierung und Tehreek-i-Labbaik Pakistan (TLP) eine Einigung erzielt, wonach letztere ihre dreitägigen landesweiten Proteste gegen den Freispruch der 2010 zum Tode verurteilten Asia Bibi durch den Obersten Gerichtshof Pakistans beendeten wegen Blasphemie.

Einer der Punkte, auf die sich beide Parteien einig waren, war, dass die Regierung "den rechtlichen Prozess einleiten" würde, um den Namen von Asia Bibi auf die Ausgangskontrollliste zu setzen.

Nach dem Freispruch von Asia Bibi am 31. Oktober befahl die Tehreek-e-Labbaik Pakistan (TLP) ihren Anhängern zu protestieren und Sit-ins im ganzen Land zu beginnen. Die Proteste wurden gewalttätig und sahen Zerstörung und Vandalismus von Privateigentum. Die Regierung erklärte jedoch, dass sich die Frage der Aufnahme des Namens einer Person in die ECL nicht stellen würde, es sei denn, eine Person wird als kriminell erklärt oder es gibt eine andere Rechtsgrundlage für Maßnahmen.

Verweise