Abgeordnetenkammer (Frankreich) - Chamber of Deputies (France)

Die französische Abgeordnetenkammer im Palais Bourbon im Jahre 1841.
Grundriss des Konferenzsaals der Abgeordnetenkammer

Die Abgeordnetenkammer ( französisch : Chambre des députés ) war im 19. und 20. Jahrhundert ein parlamentarisches Gremium in Frankreich :

Während der Bourbon-Restaurierung

Die Abgeordnetenkammer wurde durch die Charta von 1814 geschaffen und ersetzte das Corps législatif , das unter dem Ersten Französischen Reich existierte. Sie bestand aus Personen, die durch Wahlrecht gewählt wurden. Ihre Aufgabe bestand darin, Gesetze zu erörtern und vor allem Steuern abzustimmen. Gemäß der Charta wurden die Abgeordneten für fünf Jahre gewählt, wobei jedes Jahr ein Fünftel erneuert wurde. Die Abgeordneten mussten 40 Jahre alt sein und 1000 Franken an direkten Beiträgen zahlen.

Unter den Abgeordneten konnten Regierungsminister ausgewählt werden, was dazu führte, dass die Restaurierungsregierung einen leichten, wenn auch geringfügigen parlamentarischen und liberalen Charakter erhielt.

Während der hundert Tage ( les cent jours ) Rückkehr Napoleons I. im Jahr 1815 wurde die Abgeordnetenkammer gemäß den Bestimmungen des Zusatzgesetzes zu den Verfassungen des Reiches kurzzeitig durch eine Repräsentantenkammer ( Chambre des représentants ) ersetzt. Dieses Gremium wurde beim Einmarsch der Koalitionstruppen in Paris am 7. Juli aufgelöst.

Für den Zeitraum 1815–1816 wurde die (damals) ultra-royalistische Kammer als Chambre introuvable bezeichnet .

Während der Juli-Monarchie

Konferenzsaal der Abgeordnetenkammer 1843

Die Abgeordnetenkammer wurde gemäß der Charta von 1830 durch Wahlrecht gewählt . Das politische Leben der Julimonarchie wurde durch die Spaltung innerhalb der Abgeordnetenkammer zwischen der progressiven Bewegung (die die Charta als Ausgangspunkt betrachtete) und dem konservativen Flügel (der weitere Änderungen ablehnte) bestimmt. Obwohl beide Parteien in der Anfangsphase die Macht handelten, hatten die konservativen Mitglieder um François Guizot bis 1840 die Kontrolle übernommen.

Ab 1830 wurden Abgeordnete für fünf Jahre gewählt. Sie mussten 30 Jahre alt sein und 500 Franken an direkten Beiträgen zahlen.

Der König berief die Kammer jedes Jahr ein und hatte die Befugnis, die parlamentarische Sitzung zu verlängern oder die Kammer aufzulösen, obwohl er im letzteren Fall innerhalb von drei Monaten eine neue Kammer einberufen musste.

1852 nahm die Abgeordnetenkammer den Namen Corps législatif zurück .

Siehe auch

Externe Links