Generalgouverneur von Antigua und Barbuda - Governor-General of Antigua and Barbuda

Generalgouverneur von Antigua und Barbuda
Generalgouverneur von Antigua und Barbuda Emblem.svg
Emblem
Flagge des Generalgouverneurs von Antigua und Barbuda.svg
Generalgouverneur von Antigua und Barbuda (37250652361) (beschnitten).jpg
Amtsinhaber
Sir Rodney Williams

seit 14. August 2014
Vizekönig
Stil Seine Exzellenz
Residenz Regierungsgebäude, Antigua und Barbuda
Ernennung Monarch von Antigua und Barbuda
Laufzeit Zur Freude Ihrer Majestät
Formation 1. November 1981
Erster Halter Sir Wilfred Jacobs
Gehalt 108.630 XCD jährlich

Der Generalgouverneur von Antigua und Barbuda ist der Vertreter des Monarchen von Antigua und Barbuda , derzeit Königin Elizabeth II . Die offizielle Residenz des Generalgouverneurs ist das Regierungsgebäude .

Die Position des Generalgouverneurs wurde geschaffen, als Antigua und Barbuda am 1. November 1981 die Unabhängigkeit gewährt wurde, zuvor hatte es die entsprechende Position eines Gouverneurs von Antigua und Barbuda gegeben .

Generalgouverneure von Antigua und Barbuda (1981-heute)

Nein. Porträt Name
(Geburt–Tod)
Amtsantritt Büro verlassen
1 Sir Wilfred Jacobs
(1919–1995)
1. November 1981 10. Juni 1993
2 Sir James Carlisle
(geboren 1937)
10. Juni 1993 30. Juni 2007
3 DameLouiseLake-Tack.jpg Dame Louise Lake-Tack
(geboren 1944)
17. Juli 2007 14. August 2014
4 Generalgouverneur von Antigua und Barbuda (37250652361) (beschnitten) (beschnitten).jpg Sir Rodney Williams
(geboren 1947)
14. August 2014 Amtsinhaber

Verfassungsbefugnisse, Funktionen und Pflichten

Das Amt des Generalgouverneurs ist in Kapitel III, Abschnitte 22 bis 26 der Verfassung vorgesehen. Diese Zustand:

:22.- Es wird einen Generalgouverneur von Antigua und Barbuda geben, der ein von Ihrer Majestät ernannter Bürger ist und sein Amt nach Belieben Ihrer Majestät innehat und der Vertreter Ihrer Majestät in Antigua und Barbuda sein soll.

Amtierender Generalgouverneur

23.-
1. Während eines Zeitraums, in dem das Amt des Generalgouverneurs vakant ist oder der Inhaber des Amtes des Generalgouverneurs in Antigua und Barbuda abwesend ist oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, die Aufgaben seines Amtes wahrzunehmen, werden diese Aufgaben von eine Person, die Ihre Majestät ernennen kann.
2. Eine solche Person darf die Funktionen des Amtes des Generalgouverneurs nicht weiter ausüben, wenn der Inhaber des Amtes des Generalgouverneurs ihm mitgeteilt hat, dass er im Begriff ist, diese Funktionen zu übernehmen oder wieder aufzunehmen.
3. Der Inhaber des Amtes des Generalgouverneurs gilt für die Zwecke dieses Abschnitts nicht als abwesend in Antigua und Barbuda oder als nicht in der Lage, die Aufgaben seines Amtes wahrzunehmen.
A. weil er von einem Teil von Antigua und Barbuda zum anderen unterwegs ist; oder
B. jederzeit bei bestehender Bestellung eines Stellvertreters nach § 25 dieser Verfassung.

Eide

24.- Eine Person, die ernannt wird, um das Amt des Generalgouverneurs zu bekleiden oder zu bekleiden, muss, bevor sie die Pflichten dieses Amtes antritt, den Treueeid und den Amtseid ablegen und unterzeichnen.
25.-
1. Wenn der Generalgouverneur-
A. hat Gelegenheit, vom Regierungssitz abwesend zu sein, jedoch nicht von Antigua und Barbuda;
B. Gelegenheit hat, von Antigua und Barbuda für einen Zeitraum abwesend zu sein, der nach seinem Ermessen nur von kurzer Dauer ist,
- er kann im Einklang mit dem Rat des Premierministers jede Person in Antigua und Barbuda zu seinem Stellvertreter während einer solchen Abwesenheit oder Krankheit ernennen und in dieser Eigenschaft die Funktionen des Amtes des Gouverneurs in seinem Namen wahrnehmen - Allgemeines, wie es in der Urkunde, durch die er ernannt wird, festgelegt werden kann.
2. Die Befugnisse und Befugnisse des Generalgouverneurs werden durch die Ernennung eines Stellvertreters gemäß diesem Abschnitt nicht eingeschränkt, geändert oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt, und vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Verfassung muss ein Stellvertreter alle Anweisungen befolgen und befolgen den der Generalgouverneur nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit an ihn richten kann:
Die Frage, ob ein Stellvertreter solche Weisungen befolgt und beachtet hat, wird von keinem Gericht untersucht.
3. Eine Person, die gemäß diesem Abschnitt zum Stellvertreter ernannt wird, nimmt diese Ernennung für den Zeitraum wahr, der in der Urkunde, durch die sie ernannt wird, festgelegt ist, und ihre Ernennung kann jederzeit vom Generalgouverneur gemäß den Bestimmungen des Ratschläge des Ministerpräsidenten.

Öffentliches Siegel

26.- Der Generalgouverneur hat das öffentliche Siegel zu führen und zu verwenden, um alle Dinge zu versiegeln, die unter das öffentliche Siegel gehen.

Siehe auch

Verweise

Externe Links