BSD-Lizenzen - BSD licenses

BSD-Lizenzen sind eine Familie freizügiger freier Softwarelizenzen , die minimale Beschränkungen für die Verwendung und Verbreitung der abgedeckten Software auferlegen. Dies steht im Gegensatz zu Copyleft- Lizenzen, die Share-Alike- Anforderungen haben. Die ursprüngliche BSD-Lizenz wurde für seinen Namensgeber, die Berkeley Software Distribution (BSD), ein Unix-ähnliches Betriebssystem verwendet . Die Originalversion wurde inzwischen überarbeitet und ihre Nachkommen werden als modifizierte BSD-Lizenzen bezeichnet.

BSD ist sowohl eine Lizenz als auch eine Lizenzklasse (im Allgemeinen als BSD-ähnlich bezeichnet). Die modifizierte BSD-Lizenz (heute weit verbreitet) ist der ursprünglich für die BSD-Version von Unix verwendeten Lizenz sehr ähnlich . Die BSD-Lizenz ist eine einfache Lizenz, die lediglich erfordert, dass der gesamte Code den BSD-Lizenzhinweis behält, wenn er im Quellcodeformat weiterverbreitet wird, oder den Hinweis reproduziert, wenn er im Binärformat weiterverbreitet wird. Die BSD-Lizenz erfordert (im Gegensatz zu einigen anderen Lizenzen, zB GPL ) überhaupt keine Verteilung des Quellcodes.

Bedingungen

Neben der ursprünglichen (4-Klausel) Lizenz, die für BSD verwendet wurde, sind mehrere abgeleitete Lizenzen entstanden, die auch allgemein als "BSD-Lizenz" bezeichnet werden. Heute ist die typische BSD-Lizenz die 3-Klausel-Version, die von der ursprünglichen 4-Klausel-Version überarbeitet wurde.

In allen BSD-Lizenzen <year>ist das Jahr des Urheberrechts wie folgt . Wie in BSD veröffentlicht, <copyright holder>ist "Regents of the University of California".

Vorherige Lizenz

Vorherige BSD-Lizenz
Autor Regenten der University of California
Herausgeber Gemeinfrei
Veröffentlicht 1988
SPDX- Kennung N/A (siehe Liste)
Debian FSG-kompatibel Jawohl
OSI- genehmigt Nein
GPL-kompatibel Nein
Copyleft Nein
Verknüpfung von Code mit einer anderen Lizenz Jawohl

Einige BSD-Versionen vor der Einführung der 4-Klausel-BSD-Lizenz verwendeten eine Lizenz, die eindeutig der 4-Klausel-BSD-Lizenz vorausgeht. Zu diesen Veröffentlichungen gehören 4.3BSD-Tahoe (1988) und Net/1 (1989). Obwohl sie größtenteils durch die 4-Klausel-Lizenz ersetzt wurde, ist diese Lizenz in 4.3BSD-Reno, Net/2 und 4.4BSD-Alpha zu finden.

Urheberrecht (c) <Jahr> <Urheberrechtsinhaber>. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverteilung und Verwendung in Quell- und Binärform ist zulässig, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Absatz in allen diesen Formen dupliziert werden und dass alle Dokumentationen, Werbematerialien und anderen Materialien im Zusammenhang mit einer solchen Verteilung und Verwendung bestätigen, dass die Software von den entwickelt wurde <Urheberrechtsinhaber>. Der Name des <Urheberrechtsinhabers> darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

4-Klausel-Lizenz (Original "BSD-Lizenz")

BSD-Lizenz
Autor Regenten der University of California
Herausgeber Gemeinfrei
Veröffentlicht 1990
SPDX- Kennung BSD-4-Klausel
(siehe Liste für mehr)
Debian FSG-kompatibel Jawohl
FSF- zugelassen Jawohl
OSI- genehmigt Nein
GPL-kompatibel Nein
Copyleft Nein
Verknüpfung von Code mit einer anderen Lizenz Jawohl

Die ursprüngliche BSD-Lizenz enthielt eine Klausel, die in späteren Lizenzen nicht zu finden war, die als "Werbeklausel" bekannt ist. Diese Klausel wurde schließlich umstritten, da sie von den Autoren aller Werke, die von einem BSD-lizenzierten Werk stammen, verlangte, in allen Werbematerialien eine Quellenangabe der Originalquelle anzugeben. Dies war Klausel Nummer 3 im ursprünglichen Lizenztext:

Copyright (c) <Jahr>, <Urheberrechtsinhaber> Alle Rechte vorbehalten.

Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, sind unter folgenden Bedingungen gestattet:

  1. Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Bei Weiterverteilungen in binärer Form müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Verteilung bereitgestellt werden, wiedergegeben werden.
  3. Alle Werbematerialien, in denen Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnt werden, müssen die folgende Bestätigung enthalten: Dieses Produkt enthält Software, die vom <Urheberrechtsinhaber> entwickelt wurde.
  4. Weder der Name des <Urheberrechtsinhabers> noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung dazu verwendet werden, von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON <COPYRIGHT HOLDER> SO , WIE SIE UND JEDE ausdrücklichen oder impliziten Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die MARKTGÄNGIGKEIT und Eignung für einen bestimmten Zweck , WERDEN. IN KEINEM FALL HAFTET <URHEBERRECHTSINHABER> FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNGEN; ODER . ODER GEWINNEN GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAG, STRENG HAFTUNG ODER unerlaubte Handlung (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE AUF JEDE WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN DURCH DIE VERWENDUNG VON DIESER SOFTWARE ABGEGEBEN WERDEN.

Diese Klausel wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Änderung der Lizenz aufgrund ihres Namens oder ihrer Organisation zu steigenden Werbeanforderungen führte, wenn Programme in einer Softwareverteilung kombiniert wurden: Jedes Vorkommen der Lizenz mit einem anderen Namen erforderte eine separate Bestätigung. Um dagegen zu argumentieren, hat Richard Stallman erklärt, dass er in einer 1997er Version von NetBSD 75 solcher Anerkennungen gezählt hat . Darüber hinaus stellte die Klausel ein rechtliches Problem für diejenigen dar, die BSD-lizenzierte Software veröffentlichen möchten, die auf separaten Programmen basiert , die die GNU GPL verwenden : Die Werbeklausel ist mit der GPL unvereinbar , die das Hinzufügen von Beschränkungen über die bereits auferlegten hinaus nicht zulässt ; Aus diesem Grund empfiehlt der Herausgeber der GPL, die Free Software Foundation , Entwicklern, die Lizenz nicht zu verwenden, obwohl es keinen Grund gibt, keine Software zu verwenden, die bereits sie verwendet.

Heute wird diese ursprüngliche Lizenz manchmal als " BSD-alt " oder " 4-Klausel-BSD " bezeichnet.

3-Klausel-Lizenz ("BSD License 2.0", "Revised BSD License", "New BSD License" oder "Modified BSD License")

Neue BSD-Lizenz
Autor Regenten der University of California
Herausgeber Gemeinfrei
Veröffentlicht 22. Juli 1999
SPDX- Kennung BSD-3-Klausel
(siehe Liste für mehr)
Debian FSG-kompatibel Jawohl
FSF- zugelassen Jawohl
OSI- genehmigt Jawohl
GPL-kompatibel Jawohl
Copyleft Nein
Verknüpfung von Code mit einer anderen Lizenz Jawohl

Die Werbeklausel wurde am 22. Juli 1999 von William Hoskins, Direktor des Office of Technology Licensing der UC Berkeley, aus dem Lizenztext im offiziellen BSD entfernt . Andere BSD-Distributionen haben die Klausel entfernt, aber viele ähnliche Klauseln verbleiben in BSD-abgeleitetem Code aus anderen Quellen und in nicht verwandtem Code, der eine abgeleitete Lizenz verwendet.

Während die ursprüngliche Lizenz manchmal als „ BSD-alt “ bezeichnet wird, wird die resultierende 3-Klausel-Version manchmal als „ BSD-neu “ bezeichnet. Andere Namen sind "New BSD", "revised BSD", "BSD-3" oder "3-clause BSD". Diese Version wurde geprüft als Open - Source - Lizenz von der OSI als „The BSD - Lizenz“. Die Free Software Foundation, die die Lizenz als "Modified BSD License" bezeichnet, gibt an, dass sie mit der GNU GPL kompatibel ist. Die FSF ermutigt Benutzer, bei der Namensnennung der Lizenz genau zu sein (dh sie nicht einfach als "eine BSD-Lizenz" oder "BSD-Stil" zu bezeichnen), um Verwechslungen mit der ursprünglichen BSD-Lizenz zu vermeiden.

Diese Version erlaubt eine unbegrenzte Weiterverbreitung für jeden Zweck, solange die Urheberrechtshinweise und die Gewährleistungsausschlüsse der Lizenz beibehalten werden. Die Lizenz enthält auch eine Klausel, die die Verwendung der Namen von Mitwirkenden zur Befürwortung eines abgeleiteten Werks ohne besondere Genehmigung einschränkt.

Urheberrecht <Jahr> <Urheberrechtsinhaber>

Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, sind unter folgenden Bedingungen gestattet:

  1. Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Bei Weiterverteilungen in binärer Form müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Verteilung bereitgestellt werden, wiedergegeben werden.
  3. Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung dazu verwendet werden, von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITARBEITERN "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITARBEITER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; DATEN ODER GEWINNE; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB VERTRAG, STRENG HAFTUNG ODER unerlaubte Handlung (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN DARÜBER DARAUF HINGEGEBEN WERDEN.

2-Klausel-Lizenz ("vereinfachte BSD-Lizenz" oder "FreeBSD-Lizenz")

FreeBSD-Lizenz
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Autor Das FreeBSD- Projekt
Herausgeber Das FreeBSD- Projekt
Veröffentlicht April 1999 oder früher
SPDX- Kennung BSD-2-Klausel
(siehe Liste für mehr)
Debian FSG-kompatibel Jawohl
FSF- zugelassen Jawohl
OSI- genehmigt Jawohl
GPL-kompatibel Jawohl
Copyleft Nein
Verknüpfung von Code mit einer anderen Lizenz Jawohl

Eine noch einfachere Version ist in Gebrauch gekommen, die hauptsächlich für ihre Verwendung in FreeBSD bekannt ist . Dort war es bereits am 29. April 1999 und wahrscheinlich schon lange vorher im Einsatz. Der Hauptunterschied zwischen ihr und der New BSD (3-Klausel) Lizenz besteht darin, dass sie die Non-Endorsement-Klausel weglässt. Die FreeBSD-Version der Lizenz fügt auch einen weiteren Haftungsausschluss zu Ansichten und Meinungen hinzu, die in der Software geäußert werden, obwohl dies in anderen Projekten normalerweise nicht enthalten ist.

Die Free Software Foundation, die die Lizenz als FreeBSD-Lizenz bezeichnet, gibt an, dass sie mit der GNU GPL kompatibel ist. Darüber hinaus ermutigt die FSF die Benutzer, bei der Namensnennung der Lizenz (d Verwechslungen mit der ursprünglichen BSD-Lizenz vermeiden.

Urheberrecht (c) <Jahr>, <Urheberrechtsinhaber>

Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, sind unter folgenden Bedingungen gestattet:

  1. Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Bei Weiterverteilungen in binärer Form müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Verteilung bereitgestellt werden, wiedergegeben werden.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITARBEITERN "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITARBEITER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; DATEN ODER GEWINNE; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAG, STRENG HAFTUNG ODER unerlaubte Handlung (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE AUF JEDE WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SOGAR AUCH WENN DARÜBER DARÜBER HINGEGEBEN WURDE.

Andere Projekte wie NetBSD verwenden eine ähnliche 2-Klausel-Lizenz. Diese Version wurde vom OSI als "Simplified BSD License" als Open-Source-Lizenz geprüft.

Die ISC-Lizenz ist funktional äquivalent und wird vom OpenBSD- Projekt als Lizenzvorlage für neue Beiträge empfohlen.

0-Klausel-Lizenz ("BSD Zero Clause License")

BSD-Zeroklausel-Lizenz
Autor Rob Landley
Veröffentlicht 2006
SPDX- Kennung 0BSD
Debian FSG-kompatibel Jawohl
FSF- zugelassen ?
OSI- genehmigt Jawohl
GPL-kompatibel Jawohl
Copyleft Nein
Verknüpfung von Code mit einer anderen Lizenz Jawohl

Die BSD 0-Klausel-Lizenz geht über die 2-Klausel-Lizenz hinaus, indem sie die Anforderungen aufhebt, den Copyright-Hinweis, den Lizenztext oder den Haftungsausschluss entweder in Quell- oder Binärform aufzunehmen. Dies bildet eine Public-Domain-äquivalente Lizenz , genauso wie die MIT No Attribution License . Es ist als "0BSD", "Zero-Clause BSD" oder "Free Public License 1.0.0" bekannt. Es wurde zuerst von Rob Landley in Toybox verwendet .

Urheberrecht (C) [Jahr] durch [Urheberrechtsinhaber] <[E-Mail]>

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu verteilen.

DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEZÜGLICH DIESER SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER JEGLICHE SCHÄDEN, DIE AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE.

Andere Variationen

Die SPDX- Lizenzliste enthält zusätzliche BSD-Lizenzvarianten. Beispiele beinhalten:

  • BSD-1-Clause, eine Lizenz mit nur der Quellcode-Beibehaltungsklausel.
  • BSD-2-Clause-Patent, eine Variante der BSD-2-Klausel mit Patenterteilung.
  • BSD-3-Clause-No-Nuclear-Warranty, eine Variation der BSD-3-Klausel, die einen Haftungsausschluss hinzufügt, dass eine Software nicht für die Verwendung in einer nuklearen Anlage bestimmt ist .

Lizenzkompatibilität

Kommerzielle Lizenzkompatibilität

Das FreeBSD-Projekt argumentiert zu den Vorteilen von Lizenzen im BSD-Stil für Unternehmen und kommerzielle Anwendungsfälle aufgrund ihrer Lizenzkompatibilität mit proprietären Lizenzen und allgemeiner Flexibilität und stellt fest, dass die Lizenzen im BSD-Stil nur "minimale Einschränkungen des zukünftigen Verhaltens" auferlegen und nicht "legale Zeitbomben" im Gegensatz zu Copyleft-Lizenzen . Die BSD-Lizenz erlaubt die proprietäre Nutzung und ermöglicht die Integration der unter der Lizenz freigegebenen Software in proprietäre Produkte. Auf dem Material basierende Werke können unter einer proprietären Lizenz als Closed-Source-Software veröffentlicht werden, die die übliche kommerzielle Nutzung unter ihnen erlaubt.

FOSS-Kompatibilität

Die 3-Klausel-BSD-Lizenz ist, wie die meisten freizügigen Lizenzen , mit fast allen FOSS- Lizenzen (und auch proprietären Lizenzen) kompatibel .

Zwei Varianten der Lizenz, die New BSD License / Modified BSD - Lizenz (3-Klausel) und die vereinfachte BSD - Lizenz / FreeBSD - Lizenz (2-Klausel) wurden als verifiziert GPL - kompatible freie Software - Lizenzen von der Free Software Foundation, und wurden von der Open Source Initiative als Open Source Lizenzen geprüft . Die ursprüngliche, aus 4 Klauseln bestehende BSD-Lizenz wurde nicht als Open-Source-Lizenz akzeptiert und obwohl das Original von der FSF als freie Softwarelizenz angesehen wird, betrachtet die FSF sie aufgrund der Werbung nicht als kompatibel mit der GPL Klausel.

Empfang und Nutzung

Im Laufe der Jahre bin ich überzeugt, dass die BSD-Lizenz großartig für Code ist, der Ihnen egal ist. Ich werde es selbst verwenden.

-- Linus Torvalds auf der LinuxCon 2016

Die BSD-Lizenzfamilie ist eine der ältesten und am weitesten verbreiteten Lizenzfamilien im freien und quelloffenen Software-Ökosystem. Außerdem wurden viele neue Lizenzen von den BSD-Lizenzen abgeleitet oder inspiriert. Viele FOSS Software - Projekte verwenden eine BSD - Lizenz, zum Beispiel der BSD OS Familie (FreeBSD etc.), Google ‚s Bionic oder Toybox. Im Jahr 2015 rangierte die BSD 3-Klausel-Lizenz laut Black Duck Software auf Platz fünf und laut GitHub- Daten auf Platz sechs .

Siehe auch

Verweise

Externe Links