Hundert und Vierte Änderung der Verfassung von Indien - One Hundred and Fourth Amendment of the Constitution of India

Das Verfassungsgesetz (Einhundertfünfte Änderung) 2021
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Parlament von Indien
  • Ein Gesetz zur weiteren Änderung der Verfassung von Indien.
Zitat 105. Änderungsgesetz der indischen Verfassung
Territoriale Ausdehnung Indien
Verfasst von Lok Sabha
Bestanden 03. August
Verfasst von Rajya Sabha
Bestanden 11. August
Begonnen 15. August
Gesetzgebungsgeschichte
Gesetzentwurf im Lok Sabha . eingeführt Das Verfassungsgesetz (einhundertfünfte Änderung) 2021
Rechnungszitat Gesetz Nr. 371 von 2019
Status: In Kraft

Das Verfassungsgesetz (Einhundertfünfte Änderung) 2021 ist am 15. August 2021 in Kraft getreten, wie eine aktuelle Mitteilung des Ministeriums für soziale Gerechtigkeit und Empowerment vorsieht. Das 105. Änderungsgesetz, das letzten Monat die Zustimmung des Präsidenten erhalten hat, stellt die Macht der Regierungen der Bundesstaaten und der Unionsterritorien wieder her, sozial und wirtschaftlich rückständige Klassen (SEBCs) zu identifizieren und zu spezifizieren.

Hintergrund des 105. Änderungsgesetzes Die National Commission for Backward Classes (NCBC) wurde gemäß dem National Commission for Backward Classes Act von 1992 eingerichtet. Das 102. Verfassungsänderungsgesetz von 2018 gab dem NCBC gleichzeitig den Verfassungsstatus und ermächtigte den Präsidenten auch, die Liste der SEBCs zu notifizieren für jeden Staat oder Unionsterritorium für alle Zwecke. Vor dem 102. Änderungsgesetz war die vorherrschende Praxis, dass Staaten und Union ihre eigenen Listen angeben, die als Staatenliste und Gewerkschaftsliste bezeichnet werden.


Das 105. Verfassungsänderungsgesetz setzt die Auslegung des Obersten Gerichtshofs Indiens im Maratha-Quota-Fall außer Kraft, indem es klarstellt, dass die Landesregierung und die Unionsterritorien befugt sind, ihre eigene Staatsliste/Unionsgebietsliste von SEBCs zu erstellen und zu führen. Außerdem wird klargestellt, dass der Präsident die Liste der SEBCs nur für die Zwecke der Zentralregierung übermitteln darf.

Insbesondere wird durch das 105. Verfassungsänderungsgesetz Artikel 342A geändert, um die Befugnis des Präsidenten festzulegen, die sozial und bildungsmäßig rückständigen Klassen in der Zentralen Liste für die Zwecke der Zentralregierung zu spezifizieren. Es fügt Artikel 342A auch Klausel (3) hinzu, die klarstellt, dass Staaten und Unionsterritorien die Befugnis haben, SEBCs für ihre eigenen Zwecke zu identifizieren und zu spezifizieren und dass diese Liste von der zentralen Liste abweichen kann.

Text

SEI es vom Parlament im siebzigsten Jahr der Republik Indien wie folgt erlassen:

1. (1) Dieses Gesetz kann als Verfassungsgesetz (einhundertundvierte Änderung) 2019 bezeichnet werden.

(2) Es tritt am 25. Januar 2020 in Kraft.

2 . In Artikel 334 der Verfassung –

(a) Die Randposition wird durch die folgende Randposition ersetzt, nämlich:

„Die Sitzreservierung und die Sondervertretung werden nach einer bestimmten Frist eingestellt“;

(b) in der langen Zeile nach den Buchstaben (a) und (b) für die Wörter „siebzig Jahre“ die Wörter „achtzig Jahre in Bezug auf Buchstabe a) und siebzig Jahre in Bezug auf Buchstabe b“ ersetzt werden.

Gesetzgebungsgeschichte

Das Verfassungsgesetz (einhundert und vierter Zusatzartikel) von 2009 wurde am 9. Dezember 2019 in der Lok Sabha von Ravi Shankar Prasad, Minister für Recht und Justiz, eingebracht. Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, Artikel 334 der Verfassung zu ändern.

Der Gesetzentwurf wurde von der Lok Sabha am 10. Dezember 2019 einstimmig mit 355 Ja- und 0 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Gesetzentwurf wurde dann im Rajya Sabha eingebracht und am 12. Dezember 2019 ebenfalls einstimmig mit 163 Ja- und 0 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Gesetzentwurf wurde am 21. Januar 2020 vom indischen Präsidenten Ram Nath Kovind genehmigt und am nächsten Tag in der indischen Gazette mitgeteilt . Die Änderung trat am 25.01.2020 in Kraft.

Siehe auch

Verweise

  1. ^ https://egazette.nic.in/WriteReadData/2020/215637.pdf
  2. ^ Lok Sabha verabschiedet 126. Verfassungsänderungsgesetz , abgerufen am 22. März 2020
  3. ^ Abstimmung und Verabschiedung des Verfassungsentwurfs (126. Zusatzartikel), 2019 , abgerufen am 22. März 2020