Unverzichtbares Plädoyer - Peremptory plea

Im Common Law sind die zwingenden Klagegründe ( Präsentation in bar ) Verteidigungsgründe , die besondere Gründe angeben , aus denen ein Verfahren nicht durchgeführt werden kann; sie dienen dazu, den Fall vollständig auszuschließen. Klagegründe können in Zivil- oder Strafsachen verwendet werden; sie gehen auf die wesentlichen Begründe des Falles ein.

Kriminell

In einem Strafverfahren handelt es sich bei den zwingenden Einwänden um die Einrede der freigesprochenen Verurteilung, die Einrede des Freispruchs und die Einrede der Begnadigung . Die beiden ersteren beziehen sich auf Fälle von doppelter Gefährdung .

Ein Plädoyer für "autrefois convict" ( Französisches Gesetz für "zuvor verurteilt") ist ein Einwand, bei dem der Angeklagte behauptet, zuvor wegen derselben Straftat verurteilt worden zu sein und er oder sie daher nicht erneut vor Gericht gestellt werden kann. In dem Fall, in dem ein Angeklagter sowohl zu einem Straf- als auch zu einem Zivilverfahren vorgeladen wurde, ist die Einrede der rechtskräftigen Verurteilung im Wesentlichen ein Antrag auf „Verschmelzung“, der zur Rechtskraft oder zur Klageerhebung in einem Zivilverfahren führt.

Eine Einrede des „autrefois acquit“ besteht darin, dass der Angeklagte behauptet, zuvor für dieselbe Straftat freigesprochen worden zu sein und daher nicht erneut vor Gericht gestellt werden sollte. Die Einrede des Freispruchs ist eine Form des Rechtsbehelfs, mit der der Staat die Schuld der Angeklagten nach ihrem Freispruch nicht erneut geltend machen kann. Der Klagegrund verhindert widersprüchliche Entscheidungen und die Wiederaufnahme von Rechtsstreitigkeiten.

Die Grenzen dieser Klagegründe wurden durch verschiedene Rechtsfälle und Berufungen begrenzt. In England, Wales und Nordirland wurden durch den Criminal Justice Act 2003 wesentliche Änderungen vorgenommen , wonach ein Freispruch wegen einer schweren Anklage aufgehoben und ein Wiederaufnahmeverfahren angeordnet werden kann, wenn gegen die freigesprochene Person „neue und zwingende Beweise“ vorliegen.

Bürgerlich

In einem Zivilprozess behauptet ein Plädoyer, dass Umstände vorliegen, die dazu dienen, den Fall des Klägers absolut und vollständig zu blockieren und zu besiegen. Klagegründe können Einverständnis und Genugtuung oder den Ablauf der Verjährung umfassen. Ein spezieller Rechtsmittelgrund stellt eine neue Sache vor, während ein allgemeiner Rechtsmittelgrund einige wesentliche Behauptungen der Beschwerde bestreitet.

Verweise