Reichsfilmkammer - Reichsfilmkammer
Reichsminister Joseph Goebbels hat ein Treffen mit Staatssekretär Walther Funk in seinem Büro. Im Hintergrund nimmt Goebbels Assistent Karl Hanke einen Anruf entgegen. | |
Gesetzliche Unternehmensübersicht | |
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Gebildet | 1933 |
Vorhergehende gesetzliche Körperschaft | |
Aufgelöst | 1945 |
Zuständigkeit | Deutschland |
Hauptquartier | Berlin |
Muttergesellschaft | Ministerium für öffentliche Aufklärung und Propaganda |
Der Reichsfilmkammer ( RFK ; Englisch: Reichsfilmkammer ) war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts durch die kontrollierte Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda , dass die Filmindustrie in regulierten Nazi - Deutschland zwischen 1933 und 1945 die Mitgliedschaft in der Vereinigung für jeden in der obligatorischen war Deutsche Reich die in irgendeiner Form an Filmen arbeiten wollten; mangelnde Mitgliedschaft bedeutete in der Tat ein Beschäftigungsverbot. Die Gründung der RFK mit Sitz in Berlin war ein wichtiges Element des Gleichschaltungsprozesses und der nationalsozialistischen Filmpolitik .
Geschichte
Der Vorgänger des RFK war die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO; englisch: „Film Industry Summit Organisation“) , gegründet von Erich Pommer 1923 gegründet als Interessengruppe von Filmproduzenten, wurde der Verein nach der gelösten Ergreifung der NS - Macht und Wieder -1950 in Westdeutschland gegründet .
Die Reichsfilmkammer wurde auf der Grundlage des Gesetzes über die Errichtung einer vorübergehenden Filmkammer vom 14. Juli 1933 gegründet. Nach dem Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 werden die Filmkammer wurde als Unterabteilung der neu gegründeten integrierte Reichskulturkammer ( Reichskulturkammer ) corporation. Der Gründung der RFK ging eine Verordnung des Reichsministeriums für Aufklärung und Propaganda voraus, die Juden und Ausländern jegliche Teilnahme an der deutschen Filmindustrie untersagte .
Das RFK gab die Zeitschrift Film-Kurier heraus , ein führendes Filmmagazin, das 1919 gegründet und 1933 " arisiert " wurde. Darüber hinaus wurden die beliebtesten Illustrierten Film-Kurier- Programme millionenfach in den deutschen Kinos verkauft.
Die Reichsfilmkammer wurde durch Gesetz Nr. 2 vom alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 verabschiedet ; Das "Gesetz zur Errichtung einer temporären Filmkammer" wurde durch das Gesetz Nr. 60 am 19. Dezember 1947.
Funktionen
Die Reichsfilmkammer spielte eine Schlüsselrolle in der filmbezogenen Politik der NS-Propaganda . Seine Mission war hauptsächlich:
- die Einführung einer obligatorischen Kontrolle über alle im Reichsfachschaft (RFF) organisierten Personen, die in einem Aspekt der Filmproduktion (Produktion, Vertrieb, Kino ) tätig sind;
- die Regulierung der Kinoindustrie (z. B. Eintrittspreise, Zusammensetzung der Programme, Werbung usw.)
- die Regelung von Verträgen, zum Beispiel zwischen Filmemachern und Filmproduzenten oder zwischen Theaterbesitzern und Mietern
- Betreuung der Filmkreditbank GmbH (FKB) zur Projektfinanzierung
- Regulierung der Filmexporte
Richtung
Die Präsidenten der Reichsfilmkammer, die direkt an die Reichskulturkammer unter Vorsitz von Minister Joseph Goebbels berichteten , waren wie folgt:
- Rechtsanwalt Fritz Scheuermann (1933–1935)
- Oswald Lehnich , auch Wirtschaftsminister in Württemberg (1935–1939)
- Carl Froelich , Filmregisseur (1939–1945)
Mitglieder des Präsidialrates waren unter anderem Karl Ritter , Karl Hartl , Carl Auen und Theodor Loos . Die RFK hatte Niederlassungen in Breslau , Düsseldorf , Frankfurt , Hamburg , Königsberg , Leipzig , München und Wien .
Abteilungen
Die Reichsfilmkammer bestand aus 10 Abteilungen:
- Allgemeine Verwaltung
- Politik und Kultur
- Künstlerische Betreuung des Filmemachens
- Filmindustrie
- Reichsfachschaft Film
- Film-Produktion
- Inländischer Filmvertrieb
- Kino
- Film- und Kinotechnik
- Kultur- und Werbefilm
Siehe auch
- Filmabteilung (Nazi-Deutschland)
- Nationalsozialismus und Kino
- Liste der im Dritten Reich gedrehten Filme
Verweise
- Dieser Artikel wurde aus dem Äquivalent der deutschen Wikipedia übersetzt (abgerufen am 25. November 2007).
Externe Links
- (in Deutsch) Gesetz über die Einrichtung Eines vorläufige Filmkammer vom 14. Juli 1933 (Gesetzestext)
- (in deutscher Sprache) Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 (Gesetzestext)