Standardisierte Offenlegungserklärung zu Naturgefahren - Standardized Natural Hazards Disclosure Statement

Das Gesetz über die Offenlegung von Naturgefahren unter Ziff. 1103 des kalifornischen Zivilgesetzbuchs besagt, dass Immobilienverkäufer und -makler gesetzlich verpflichtet sind, anzugeben, ob die verkaufte Immobilie in einem oder mehreren staatlichen oder lokal kartierten Gefahrenbereichen liegt. Das Gesetz legt fest, dass die sechs (6) erforderlichen Gefahren in einer gesetzlichen Form offengelegt werden, die als Natural Hazard Disclosure Statement (NHDS) bezeichnet wird.

Erforderliche Risiken sind:
1. Ein spezieller Hochwassergefahrenbereich
2. Dammüberflutung
3. Sehr hohes Feuer
4. Wildlandfeuer
5. Erdbebenfehlerzone
6. Eine Erdbebengefahr
Die folgenden zusätzlichen Gefahren werden ebenfalls häufig gemeldet:
ein. Radongasexposition
b. Einflussbereich des Flughafens
c. Angaben zum Gesetz von Megan
d. Militärgeschütze

Der Bundesstaat Kalifornien verfügt über ein standardisiertes Berichtsformat für den Verkäufer und seinen Vertreter, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, da es in seiner Verantwortung liegt, dies offenzulegen. Der Verkäufer und sein Vertreter dürfen einen „Dritten“ (Offenlegungsunternehmen, zugelassener Ingenieur, Landvermesser, Geologe oder Experte für die Entdeckung von Naturgefahren) suchen, um diesen Bericht für sie zu erstellen. Der Verkäufer als Veräußerer, der Vertreter des Verkäufers und der Käufer als Erwerber müssen vor Abschluss des Treuhandvertrags eine Kopie des Berichts über die Offenlegung von Naturgefahren unterzeichnen.

Es ist für Agenten illegal, vom Verkäufer die Verwendung eines bestimmten Unternehmens zur Offenlegung von Naturgefahren zu verlangen oder den Eindruck zu erwecken, dass der Verkäufer möglicherweise nicht wählt. Wenn der Bericht eines Offenlegungsunternehmens ausgewählt wird und dieses Unternehmen mit dem Agenten oder Makler verbunden oder verbunden ist, muss die Offenlegung dieser Beziehung gegenüber dem Verkäufer erfolgen. Sobald die Offenlegung erfolgt ist, kann der Verkäufer mit diesem Bericht fortfahren oder einen Bericht von einem anderen Offenlegungsunternehmen auswählen. Das kalifornische Recht schützt das Recht des Verkäufers, aus Gründen der Qualität, des Service und der Kosten frei zu wählen.

Immobilienmaklern und Maklern ist es untersagt, eine finanzielle Entschädigung (Überweisungsgebühren, Rückschläge ) oder übermäßige Geschenke von Anbietern oder verbundenen Unternehmen zu erhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Offenlegungsunternehmen.

Verweise

  1. ^ "Sec. 1103 California Civil Code" .