UNCITRAL Mustergesetz zur grenzüberschreitenden Insolvenz - UNCITRAL Model Law on Cross-Border Insolvency

Das UNCITRAL - Modellgesetz über die grenzüberschreitende Insolvenz war ein Modellgesetz vom Sekretariat der ausgegebenen UNCITRAL am 30. Mai 1997 Staaten in Bezug auf die Regulierung von unterstützen Unternehmensinsolvenzen und finanziellen Notlage beteiligt Unternehmen , die Vermögenswerte oder Gläubiger in mehr als ein Staat hat .

Derzeit haben 23 Gerichtsbarkeiten das Modellgesetz im Wesentlichen übernommen.

Zweck

Das Modellgesetz sieht vor:

Der Zweck dieses Gesetzes besteht darin, wirksame Mechanismen für den Umgang mit Fällen grenzüberschreitender Insolvenz bereitzustellen, um die Ziele zu fördern:

(a) Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und anderen zuständigen Behörden dieses Staates und ausländischer Staaten, die an grenzüberschreitenden Insolvenzen beteiligt sind;
(b) größere Rechtssicherheit für Handel und Investitionen;
(c) eine faire und effiziente Verwaltung grenzüberschreitender Insolvenzen, die die Interessen aller Gläubiger und anderer interessierter Personen, einschließlich des Schuldners, schützt;
(d) Schutz und Maximierung des Wertes des Vermögens des Schuldners; und

(e) Erleichterung der Rettung finanziell angeschlagener Unternehmen, wodurch Investitionen geschützt und Arbeitsplätze erhalten werden.

Das Modellgesetz soll einen Modellrahmen bieten, um die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Rechtsordnungen zu fördern. Trotz früherer Vorschläge dazu wird nicht versucht, das materielle Insolvenzrecht zu vereinheitlichen, und das Mustergesetz respektiert die Unterschiede zwischen dem materiellen und dem Verfahrensrecht der Staaten.

Das Mustergesetz definiert eine grenzüberschreitende Insolvenz, wenn der insolvente Schuldner über Vermögenswerte in mehr als einem Staat verfügt oder wenn einige der Gläubiger des Schuldners nicht aus dem Staat stammen, in dem das Insolvenzverfahren stattfindet.

UNCITRAL veröffentlichte das Mustergesetz als Reaktion auf Bedenken, dass die Zahl der grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren in den 1990er Jahren erheblich zugenommen hatte, sich jedoch die nationalen und internationalen Rechtssysteme, die für die in diesen Fällen aufgeworfenen Probleme gerüstet sind, nicht in ähnlichem Tempo entwickelt haben. Es wurde vermutet, dass das Fehlen wirksamer grenzüberschreitender Insolvenzregelungen zu unangemessenen und unkoordinierten Ansätzen für grenzüberschreitende Insolvenzen geführt hat, deren Anwendung sowohl unvorhersehbar als auch zeitaufwändig war und es sowohl an Transparenz als auch an den notwendigen Instrumenten fehlte, um die Unterschiede zwischen den verschiedenen nationalen Gesetze. Infolgedessen war es schwierig geworden, den Restwert der Vermögenswerte finanziell angeschlagener Unternehmen zu schützen, und behinderte die Unternehmensrettungskultur für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.

Methodik

Anstatt ein einziges Regelwerk für alle Staaten vorzuschreiben, konzentriert sich das Modellgesetz darauf, zu versuchen:

  1. Ermittlung des relevantesten Gerichtsstands in Bezug auf eine grenzüberschreitende Insolvenz (sogenanntes „ausländisches Hauptverfahren“);
  2. Sicherstellen, dass Insolvenzbeamte dieser Gerichtsbarkeit in anderen Staaten anerkannt werden; und
  3. Stellen Sie sicher, dass andere Staaten die erforderliche Zusammenarbeit bereitstellen, um das Insolvenzverfahren im Hauptstaat zu erleichtern.

Um die Hauptgerichtsbarkeit zu bestimmen, verwendet das Mustergesetz das Konzept des "Zentrums des Hauptinteresses" (oder COMI). Die Arbeitsannahme ist, dass jedes internationale Geschäft dennoch einen Schwerpunkt hat, an dem die Hauptinsolvenz stattfinden sollte. Soweit möglich, sollten die Vermögenswerte und Forderungen an diese Hauptgerichtsbarkeit zurückgeführt werden, und alle anderen Gerichtsbarkeiten sollten versuchen, die Ausübung ihrer Insolvenzregelungen auf die Unterstützung bei der Liquidation von Vermögenswerten in ihren Ländern, die Aussetzung von Forderungen, die Umleitung von Ansprüche an den Hauptgerichtsstand zurück. Die Grundlage des Modellgesetzes wird manchmal als modifizierter Universalismus bezeichnet .

Das Mustergesetz definiert ein ausländisches Verfahren als „ein kollektives gerichtliches oder verwaltungsrechtliches Verfahren in einem fremden Staat, einschließlich eines vorläufigen Verfahrens nach einem Insolvenzrecht, bei dem das Vermögen und die Angelegenheiten des Schuldners der Kontrolle oder Aufsicht durch einen ausländisches Gericht zum Zwecke der Sanierung oder Liquidation". Dementsprechend werden eine Reihe von Regelungen zur Durchsetzung von Sicherheitsinteressen (wie Konkursverwaltung und Verwaltungskonkurs ) nicht erfasst. Ebenso werden eine Reihe von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren für in Eigenbesitz befindliche Schuldner, die kein Eingreifen der Gerichte erfordern, ebenfalls nicht erfasst.

Das Mustergesetz erkennt das Risiko an, dass bestimmte Bestimmungen der Insolvenzgesetze eines Staates für einen anderen Staat abstoßend sein können, und schafft eine Ausnahme der öffentlichen Ordnung in Bezug auf ausländische Gesetze, obwohl die Leitlinien die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass dies bei gewerblichen Insolvenzangelegenheiten selten genutzt wird .

Das Mustergesetz soll auch Insolvenzregelungen einschränken, die inländische Gläubiger gegenüber ausländischen begünstigen.

Länder

Die folgenden Länder haben das Mustergesetz im Wesentlichen in ihre innerstaatliche Gesetzgebung umgesetzt.

Bundesland Datum der Umsetzung Bundesland Datum der Umsetzung
 Australien 2008  Bahrain 2018
 Benin 2015
 Britische Jungferninseln 2003  Burkina Faso 2015
 Kamerun 2015  Kanada 2005
 Zentralafrikanische Republik 2015  Tschad 2015
 Chile 2013  Kolumbien 2006
 Komoren 2015  Kongo 2015
 Elfenbeinküste 2015  Demokratische Republik Kongo 2015
 Äquatorialguinea 2015  Gabun 2015
 Gibraltar 2014  Griechenland 2010
 Guinea 2015  Guinea-Bissau 2015
 Israel 2018  Japan 2000
 Kenia 2015  Malawi 2015
 Mali 2015  Mauritius 2009
 Mexiko 2000  Montenegro 2002
 Neuseeland 2006  Niger 2015
 Philippinen 2010  Polen 2003
 Südkorea 2006  Rumänien 2002
 Senegal 2015  Serbien 2004
 Seychellen 2013  Singapur 2017
 Slowenien 2007  Südafrika 2000
 Gehen 2015  Uganda 2011
 Vereinigtes Königreich 2006  Vereinigte Staaten 2005
 Vanuatu 2013

Fußnoten

Siehe auch

Externe Links