Nacherworbene Immobilie - After-acquired property

Nacherworbene Immobilien haben im Gesetz mehrere Bedeutungen.

Immobilien

In anderen Rechtsgebieten

Der Begriff "nacherworbenes Eigentum" entsteht auch im Zusammenhang mit Insolvenz , gesicherten Transaktionen und dem Willensrecht . In diesem Zusammenhang ist "nacherworbenes Eigentum" einfach Eigentum, das von einem Kreditnehmer nach Unterzeichnung einer Sicherheitsvereinbarung , von einem Schuldner nach Beginn eines Insolvenzverfahrens oder von einem Erblasser nach Abgabe eines Testaments erworben wird.

Bei gesicherten Transaktionen hängt es sowohl von der Sprache der Sicherheitsvereinbarung als auch von § 9-204 des Einheitlichen Handelsgesetzbuchs ab , ob das nach dem Erwerb erworbene Eigentum Teil der vom Kreditnehmer verpfändeten Sicherheiten wird .

Verweise