Weitere und bessere Angaben - Further and better particulars

In plädiert , weitere und bessere Angaben beziehen sich auf zusätzliche Informationen erforderlich , um ausreichende Genauigkeit in Bezug auf eine Reihe von plädierte Tatsachen in einem früheren Dokument zur Verfügung zu stellen. Die Partei, die der Ansicht ist, dass die Tatsachen nicht ausreichend geltend gemacht werden, wird weitere und bessere Angaben oder eine genauere Erklärung des betreffenden Dokuments anfordern . Eine unzureichend geltend gemachte Behauptung würde ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Beantwortung führen.

Ein Beispiel für eine unzureichend spezifizierte Behauptung in einem Schriftsatz könnte sein:

  • "Zwischen Juni und August beschwerte sich der Kläger wiederholt bei Mitgliedern der Familie des Angeklagten, dass die Hunde der Familie des Angeklagten sein Eigentum betreten hätten."

Wenn dem Angeklagten nur zwei Beschwerden bekannt wären, die der Kläger gegenüber seiner Frau eingereicht hatte und die sich auf einen Hund bezogen, der ansonsten nicht mit der Klage verbunden war, wäre der Angeklagte sehr unklug, die Behauptung zuzugeben. In ähnlicher Weise würde das "entweder nicht zugeben" oder die Ablehnung der Behauptung zu einer Feststellung gegen sich selbst in diesem Punkt führen und könnte zu einer Vergabe von Kosten führen. Dementsprechend könnte der Beklagte vernünftigerweise verlangen, dass die Behauptung besser spezifiziert wird, damit er sich ordnungsgemäß darauf berufen kann.

Eine Anfrage nach weiteren und besseren Einzelheiten des obigen Beispiels könnte lauten:

  • "Von" Zwischen Juni und August beschwerte sich der Kläger wiederholt bei Mitgliedern der Familie des Angeklagten, dass die Hunde der Familie des Angeklagten sein Eigentum betreten hätten ", bitte geben Sie Folgendes an :
  1. Bei wie vielen Gelegenheiten behauptet der Kläger, er habe sich wie oben beschrieben beschwert;
  2. Als in den Monaten Juni, Juli und August angeblich Beschwerden eingereicht wurden;
  3. Ob die angeblichen Beschwerden mündlich, schriftlich oder auf andere Weise eingereicht wurden;
  4. An welche Familienangehörigen des Klägers sollen die Beschwerden gerichtet worden sein; und
  5. Ob der Kläger behauptet, dass die Beschwerden (oder eine von ihnen) in Bezug auf den Hund vorgebracht wurden, den der Kläger behauptet, ihn gebissen zu haben.

Wenn der Befragte auf die Anfrage der Ansicht ist, dass die Behauptung hinreichend genau spezifiziert wurde und die anfragende Partei lediglich nach weiteren Informationen fischt oder nur schwierig ist, würde sie eine kurze Antwort geben: "Nicht berechtigt" oder "Ausreichend geltend gemacht".

Anfragen nach weiteren und besseren Angaben werden manchmal mit Fragestellungen verwechselt . Anfragen nach weiteren und besseren Angaben beziehen sich jedoch auf Schriftsätze (die die Themen definieren), und Vernehmungsverfahren beziehen sich auf Beweise (die die vorgebrachten Behauptungen beweisen oder widerlegen).