Hartes Gesetz - Hard law

Hartes Recht bezieht sich auf tatsächlich verbindliche Rechtsinstrumente und Gesetze. Im Gegensatz zum Soft Law gibt das Hard Law Staaten und internationalen Akteuren tatsächliche verbindliche Verantwortlichkeiten sowie Rechte. Der Begriff ist im Völkerrecht üblich, wo es keine souveränen Leitungsgremien gibt.

Hartes Recht bedeutet verbindliche Gesetze. Um ein Gesetz zu bilden, muss eine Regel, ein Instrument oder eine Entscheidung maßgeblich und vorschreibend sein. Im Völkerrecht umfasst das harte Recht selbstausführende Verträge oder internationale Abkommen sowie Gewohnheitsgesetze. Diese Instrumente führen zu rechtlich durchsetzbaren Verpflichtungen für Länder (Staaten) und andere internationale Subjekte.

Quellen des internationalen Hartrechts: