Gesetzbuch - Law book
Ein Gesetzesbuch ist ein Buch über das Recht .
Man kann zwischen „Rechtsbüchern“ einerseits und „Rechtsbüchern“ andererseits unterscheiden. Diese Unterscheidung ist "nützlich". Ein Gesetzesbuch ist "ein Werk der Rechtslehre". Es besteht aus "Law Talk", also Gesetzesvorschlägen. "Die erste Pflicht eines Gesetzesbuches besteht darin, das Gesetz, wie es ist , wahrheitsgetreu und genau anzugeben, und dann, soweit bekannt, der Grund oder das Prinzip dafür." Die "erste Voraussetzung in einem Gesetzesbuch ist vollkommene Genauigkeit". Ein „Gesetzbuch soll eher sagen, was das Gesetz ist, als was es nicht ist“. "Ein großes Desiderat in einem Gesetzesbuch ist die Möglichkeit des Nachschlagens".
Eine "Liste von Rechtsbüchern und verwandten Materialien" ist eine juristische Bibliographie .
Siehe auch
Verweise
Weiterlesen
- Lawrence M. Friedman und Stewart Macaulay (Herausgeber). Rechts- und Verhaltenswissenschaften . Zweite Ausgabe. Bobbs-Merill. 1977. Seiten 21 bis 26.
- Twining, William. Blackstone's Tower: Die englische juristische Fakultät . Die Hamlyn Lectures 46. Reihe. Veröffentlicht unter der Schirmherrschaft des Hamlyn Trust. Süß & Maxwell. Stevens & Söhne. London. 1994. ISBN 0 421 53280 7 . Kapitel 1 und 5. Digitalisierte Kopie von der University of Exeter .