Milchprobe - Milch Trial

Das Team der Staatsanwaltschaft im Milch-Prozess. Vorne rechts ist Telford Taylor (Chief Counsel). Ihm gegenüber sitzt Clark Denney (Chief Trial Counsel). Unmittelbar rechts von Taylor befindet sich Henry T. King (Assistant Counsel).

Der Milch-Prozess (oder offiziell Vereinigte Staaten von Amerika gegen Erhard Milch ) war der zweite von zwölf Prozessen wegen Kriegsverbrechen, die die US-Behörden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in ihrer Besatzungszone in Deutschland in Nürnberg abhielten . Diese zwölf Prozesse fanden alle vor US-Militärgerichten statt, nicht vor dem Internationalen Militärtribunal , sondern in denselben Räumen des Justizpalastes . Die zwölf US-Prozesse werden zusammenfassend als „ Folge Nürnberger Prozesse “ oder formaler als „Trials of War Criminals before the Nürnberg Military Tribunals“ (NMT) bezeichnet.

Im Milch-Prozess wurde dem ehemaligen Generalfeldmarschall der Luftwaffe Erhard Milch vorgeworfen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben . Die Anklageschrift wurde am 14. November 1946 vorgelegt. Die Anklagepunkte gegen Milch wurden von Michael A. Musmanno (einer der Richter des Tribunals) wie folgt zusammengefasst:

  1. Erhard Milch wird vorgeworfen, als Haupt- und Mittäter in Betrieben mit Zwangsarbeitern wissentlich Kriegsverbrechen begangen zu haben und sich auch bereitwillig und wissentlich an Betrieben beteiligt zu haben, in denen Kriegsgefangene bei völkerrechtswidrigen und kriegsgewohnheitswidrigen Operationen eingesetzt werden.
  2. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wissentlich und vorsätzlich an Unternehmen beteiligt zu haben, die tödliche medizinische Experimente an Probanden ohne deren Zustimmung beinhalteten.
  3. In der dritten Anklage wird der Angeklagte in gleicher Weise wie in den ersten beiden Anklagepunkten für Zwangsarbeit und tödliche medizinische Experimente verantwortlich gemacht, nur dass hier die mutmaßlichen Opfer für deutsche und ausländische Staatsangehörige erklärt werden.

Die Richter in seinem Fall, die vor dem Militärtribunal II angehört wurden, waren Robert M. Toms (vorsitzender Richter) aus Detroit, Michigan , Fitzroy Donald Phillips aus North Carolina , Michael A. Musmanno aus Pittsburgh, Pennsylvania , und John J. Speight aus Alabama ( als Ersatzrichter). Der Chief of Counsel für die Anklage war Telford Taylor , und der Chief Trial Counsel war Clark Denney. Zu den stellvertretenden Anwälten der Staatsanwaltschaft gehörten James S. Conway, Dorothy M. Hunt, Henry T. King, Jr. , Raymond J. McMahon, Jr. und Maurice C. Myers. Die Verteidiger waren Friedrich Bergold und Werner Milch (der Bruder des Angeklagten).

Milch plädierte am 20. Dezember 1946 in allen Anklagepunkten auf "nicht schuldig". Der Prozess dauerte vom 2. Januar 1947 bis zum 17. April 1947. Das Gericht sprach Milch in den Anklagepunkten 1 und 3 für schuldig, sprach ihn jedoch in Anklagepunkt 2 der Anklageschrift frei. Am 17. April 1947 wurde Milch im Gefängnis Rebdorf bei München zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Satz wurde von pendelt John J. McCloy , Hohen Kommissar in Deutschland, zu 15 Jahren Haft im Jahr 1951 Milch wurde auf Bewährung entlassen im Juni 1954.

Während seiner Inhaftierung stellte Milch einen Antrag auf Erlaubnis, einen Habeas-Corpus- Antrag beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten einzureichen . Das Gericht lehnte die Beurlaubung aus Zuständigkeitsgründen mit 4-4 Stimmen ab, wobei vier Richter (JJ. Black, Douglas, Murphy und Rutledge) für eine vollständige Anhörung zur Frage der Zuständigkeit stimmten, und Justice Jackson, der federführende Staatsanwalt war während der Nürnberger Kriegsverbrechen, sich zurückziehend.

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