Südafrikanisches Patentsystem - South African patent system

Das südafrikanische Patentsystem ist das System, mit dem Patente in Südafrika erteilt werden .

Wie in vielen anderen Ländern bietet ein Patent Rechtsschutz für eine neue und industriell anwendbare Erfindung . Diese Erfindung, die entweder ein Produkt oder ein Verfahren darstellt, muss als Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit zustande kommen . Im Wesentlichen muss dieses neue Produkt oder Verfahren eine neue Vorgehensweise darstellen oder eine technische Lösung für ein reales industrielles Problem bieten. Eine Erfindung gilt nur dann als neu und basiert auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn dieselbe Idee nicht unmittelbar vor dem Prioritätsdatum der Erfindung schriftlich, mündlich oder praktisch oder auf andere Weise zum Ausdruck gebracht wurde .

South African Patent Act und CIPC

Im Sinne des South African Patent Act 57 von 1978 ist die Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) der Verwalter aller neuen Patentanmeldungen , die in der Republik Südafrika eingereicht werden. Eine Person kann privat eine vorläufige Patentanmeldung einreichen. Nur ein Patentanwalt kann jedoch eine nicht vorläufige Patentanmeldung einreichen und bei der Ausarbeitung der Patentschrift behilflich sein. siehe Patentanwalt: Südafrika . Es ist wichtig, dass der Inhalt der Patentschrift - unter Bezugnahme auf die Definition und Beschreibung der Erfindung - klar, kohärent und präzise ist, damit dem Patent der maximale Schutz gewährleistet ist. Der Schutz wird für zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag der nicht vorläufigen Patentanmeldung gewährt.

Vorläufige und vollständige Spezifikation

Wenn ein südafrikanischer Erfinder ein Patent anmeldet, ist der Anmeldung eine vorläufige oder vollständige Spezifikation beigefügt. Eine vorläufige Spezifikation wird bei CIPC eingereicht, wenn der Erfinder das Produkt oder den Prozess noch testet oder entwickelt. Die vorläufige Spezifikation bietet einen vorübergehenden Schutz für 12 Monate, der vor Ort um drei Monate verlängert werden kann und die Grundlage für eine vollständige Patentanmeldung und ausländische Patentanmeldungen bildet. Sobald die Erfindung vollständig entwickelt und getestet wurde, wird eine neue Patentanmeldung mit vollständiger Spezifikation eingereicht. Wenn das Produkt oder der Prozess bereits von Anfang an technisch abgeschlossen wurde, wird nur eine vollständige Spezifikation eingereicht.

Patentrecherche

Die Verantwortung für die Gültigkeit des Antrags liegt beim Antragsteller. Südafrika ist ein nicht prüfendes Land. Dies bedeutet, dass CIPC die Neuheit oder den erfinderischen Wert der Erfindung nicht untersucht - nur die Form der Dokumentation wird überprüft und nicht die Substanz des Produkts oder Verfahrens. Zur Beruhigung kann der Erfinder die Dienste eines qualifizierten Patentanwalts in Anspruch nehmen, um das Vorhandensein früherer Patentspezifikationen zu untersuchen, die sich auf die betreffende Erfindung beziehen. Obwohl dieses Verfahren teuer ist, kann es mögliche zukünftige Rechtsstreitigkeiten und unnötige finanzielle Kosten zunichte machen. Es ist entscheidend, dass eine internationale Patentrecherche durchgeführt wird, insbesondere wenn ein Erfinder ein Produkt oder ein Verfahren im Ausland vermarkten möchte. Gleiches gilt für einen Patentinhaber, der eine Erfindung kommerzialisieren und das Patent eines anderen nicht verletzen möchte. Eine Suche sollte dann beim südafrikanischen Patentamt durchgeführt werden. Ein Online-Suchsystem ist derzeit unter http://patentsearch.cipc.co.za verfügbar , obwohl der Bereich der durchsuchbaren Felder im Vergleich zu anderen nationalen Patentsuchsystemen etwas begrenzt ist und zum gegenwärtigen Zeitpunkt (26. Juli 2013) Das Dokumentenabrufsystem gibt nur leere Dokumente zurück. Recherchen können beim Patentamt auch von Hand über ein kartenbasiertes System durchgeführt werden. Elektronische Patentrecherchen können jedoch auf Vertragsbasis auf proprietären Systemen wie dem Electronic Patent Journal (EPJ) durchgeführt werden.

Patentierbare Erfindung

In Abschnitt 25 des South African Patent Act, Act 57 von 1978, ist festgelegt, dass eine patentierbare Erfindung neue Erfindungen in den Bereichen Handel und Industrie oder Landwirtschaft umfasst. Dieses Gesetz schließt jedoch neue Entdeckungen aus; neue wissenschaftliche Theorien; neue mathematische Methoden; neue Systeme, Regeln oder Methoden zur Durchführung geistiger Handlungen, zum Spielen oder zur Geschäftstätigkeit; neue Computerprogramme ; und Präsentation von Informationen. Selbst wenn das Produkt oder Verfahren eines Erfinders in den Geltungsbereich der ausgeschlossenen Kategorien fällt, können Patentanwälte die Patentbeschreibung möglicherweise so verfassen, dass die Erfindung rechtlich geschützt wird.

Patentkooperationsvertrag

Südafrika ist Unterzeichner des Patentkooperationsvertrags (PCT). Dies bedeutet, dass Südafrikaner sowohl nationale als auch internationale Anträge stellen können. Dies steht im Einklang mit der supranationalen Anerkennung von Beschränkungen des geistigen Eigentums im Kontext der Globalisierung .

Internationale Anforderungen an erfinderische Schritte

Die südafrikanischen Kriterien für die Originalität einer Erfindung sind analog zu denen der meisten Teile der Ersten Welt , z. B. Europa, USA, Japan und Australien. Die Anforderungen an die erfinderische Tätigkeit in Südafrika unterscheiden sich jedoch von denen einiger dieser Länder. Daher sollten bei der Prüfung eines südafrikanischen Antrags der internationale Recherchenbericht und der internationale vorläufige Prüfungsbericht konsultiert werden. Dies gibt an, ob die eingereichte und veröffentlichte PCT International Specification bei Einreichung einer südafrikanischen Anmeldung geändert werden sollte. Wichtig ist, dass ein solcher Schritt die Möglichkeit verringert, dass ein südafrikanisches Patent, das für die Anmeldung erteilt werden kann, aufgrund fehlender erfinderischer Tätigkeit als ungültig angesehen wird.

Verweise