Resolution 1114 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen - United Nations Security Council Resolution 1114

Resolution 1114 des UN- Sicherheitsrates
Operation Silver Wake.JPG
Evakuierungen in der albanischen Hauptstadt Tirana
Datum 19. Juni 1997
Treffen Nr. 3,791
Code S / RES / 1114 ( Dokument )
Gegenstand Die Situation in Albanien
Abstimmungszusammenfassung
Ergebnis Angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrates
Ständige Mitglieder
Nicht ständige Mitglieder

Die Resolution 1914 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen , die am 19. Juni 1997 angenommen wurde, genehmigte nach Rückruf der Resolution 1101 (1997) zur Lage in Albanien eine Verlängerung der multinationalen Streitkräfte im Land um weitere 45 Tage, beginnend am 28. Juni 1997.

Der Rat würdigte die unparteiische Art und Weise, in der das Mandat des Rates von der multinationalen Schutztruppe in Albanien und für die Zusammenarbeit mit den albanischen Behörden ausgeführt wurde. Die Truppe wurde nach dem Aufstand im Land , der durch das Scheitern des Ponzi-Programms verursacht wurde, autorisiert . Es wurde festgestellt, dass die Gewalt immer noch andauerte und angesichts der bevorstehenden Parlamentswahlen eine begrenzte Verlängerung erforderlich war.

Alle Gewalt im Land wurde verurteilt und aufgefordert, sofort aufzuhören. Die zur Schutztruppe beitragenden Länder wurden gebeten, die Kosten der Operation zu tragen, und gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ermächtigt, die Sicherheit und Freizügigkeit der multinationalen Streitkräfte und Beobachter der Organisation für Sicherheit und Sicherheit zu gewährleisten Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Die Bereitstellung humanitärer Hilfe wurde durch die Zusammenarbeit mit der albanischen Regierung , der OSZE, der Europäischen Union , den Vereinten Nationen und internationalen Organisationen betont . Schließlich mussten die Teilnehmerstaaten dem Rat regelmäßig Berichte über ihre Operationen vorlegen.

Die Resolution wurde mit 14 gegen keine Gegenstimmen angenommen, mit einer Enthaltung aus China , die gegen das war, was es als "Einmischung in die inneren Angelegenheiten Albaniens" bezeichnete, und hatte sich gegen die frühere Intervention ausgesprochen, die in der Resolution 1101 genehmigt wurde hat es kein Veto gegen die Entschließung eingelegt.

Siehe auch

Verweise

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