Direktion Durchsetzung - Enforcement Directorate

Direktion für Vollstreckung
Logo der Durchsetzungsdirektion
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Abkürzung ED
Agenturübersicht
Gebildet 1. Mai 1956
(vor 65 Jahren)
 ( 1956-05-01 )
Rechtspersönlichkeit Regierungsbehörde
Rechtsstruktur
Betriebsgerichtsbarkeit Indien
Leitungsgremium Indische Regierung
Konstituierende Instrumente
Fachgerichtsbarkeiten
  • Anti-Korruption.
Betriebsstruktur
Hauptquartier Neu-Delhi , Indien
Zuständiger Minister
Führungskräfte der Agentur
  • Sanjay Kumar Mishra, IRS , Director Enforcement
  • Simanchala Dash, IRS , Principal Special Director
Elternvertretung Department of Revenue , Ministerium der Finanzen
Webseite
Enforcementdirectorate.gov.in

Das Directorate of Enforcement ( ED ) ist eine Strafverfolgungsbehörde und ein Wirtschaftsnachrichtendienst, der für die Durchsetzung von Wirtschaftsgesetzen und die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in Indien verantwortlich ist . Es ist Teil des Finanzministeriums des Finanzministeriums der indischen Regierung. Es besteht aus Beamten des indischen Steuerdienstes , des indischen Polizeidienstes und des indischen Verwaltungsdienstes sowie aus beförderten Beamten aus seinem eigenen Kader. Die Gesamtstärke der Abteilung beträgt weniger als 2000 Beamte, von denen etwa 70 % aus Abordnungen anderer Organisationen stammten, während ED auch über einen eigenen Kader verfügt.

Der Ursprung dieser Direktion geht auf den 1. Mai 1956 zurück, als im Department of Economic Affairs eine „Enforcement Unit“ für den Umgang mit Verstößen gegen Devisenkontrollgesetze gemäß dem Foreign Exchange Regulation Act von 1947 gebildet wurde. Im Jahr 1957 wurde diese Einheit umbenannt als „Durchsetzungsdirektion“. Sanjay Kumar Mishra, ehemaliger Chief Commissioner of Income Tax, Neu-Delhi, wurde zum ED-Chef im Rang eines Ministers der indischen Regierung ernannt.

Zielsetzung

Das Hauptziel des Enforcement Directorate ist die Durchsetzung zweier wichtiger Gesetze der indischen Regierung, nämlich des Foreign Exchange Management Act 1999 (FEMA) und des Prevention of Money Laundering Act 2002 (PMLA).

Die offizielle Website des ED (Enforcement Directorate) nennt seine anderen Ziele, die in erster Linie mit der Kontrolle der Geldwäsche in Indien verbunden sind.

Organisatorischer Aufbau

Das Direktorat für Durchsetzung mit Sitz in Neu-Delhi wird vom Direktor für Durchsetzung geleitet. Es gibt fünf Regionalbüros in Mumbai, Chennai, Chandigarh, Kolkata und Delhi, die von Special Directors of Enforcement geleitet werden.

Zonenbüros der Direktion befinden sich in Ahmedabad, Bengaluru, Chandigarh, Chennai, Kochi, Delhi, Panaji, Guwahati, Hyderabad, Jaipur, Jalandhar, Kolkata, Lucknow, Mumbai, Patna und Srinagar. Diese werden von einem gemeinsamen Direktor geleitet.

Die Direktion hat untergeordnete Büros in Mangaluru, Bhubaneshwar, Kozhikode, Indore, Madurai, Nagpur, Allahabad, Raipur, Dehradun, Ranchi, Surat, Shimla, Vishakhapatnam und Jammu, die von einem stellvertretenden Direktor geleitet werden.

Sondergerichte

Für die Verhandlung einer Straftat, die nach Abschnitt 4 des PMLA strafbar ist , bestimmt die Zentralregierung (in Absprache mit dem Chief Justice des High Court ) ein oder mehrere Sessions Courts als Sondergericht(e). Das Gericht wird auch "PMLA-Gericht" genannt. Jede Berufung gegen eine vom PMLA-Gericht erlassene Anordnung kann direkt beim High Court für diese Gerichtsbarkeit eingereicht werden .

Siehe auch

Verweise