Elfte Änderung der Verfassung von Indien - Eleventh Amendment of the Constitution of India

Das Verfassungsgesetz (Elfte Änderung) von 1961
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Parlament von Indien
Zitat 11. Änderung
Territoriale Ausdehnung Indien
Inkrafttreten von Lok Sabha
Bestanden 5. Dezember 1961
Inkrafttreten von Rajya Sabha
Bestanden 12. Dezember 1961
Zustimmung zu 19. Dezember 1961
Begonnen 19. Dezember 1961
Legislative Geschichte
Bill stellte sich im Lok Sabha vor Gesetzentwurf zur Verfassung (elfte Änderung), 1961
Bill veröffentlicht am 30. November 1961
Vorgestellt von Ashoke Kumar Sen.
Status: In Kraft

Die elfte Änderung der Verfassung Indiens , offiziell bekannt als The Constitution (Eleventh Amendment) Act, 1961 , sah vor, dass der Vizepräsident von den Mitgliedern eines Wahlkollegiums gewählt wird, das aus den Mitgliedern beider Kammern des Parlaments besteht, wodurch verzichtet wird mit dem früheren Erfordernis einer gemeinsamen Sitzung der Mitglieder beider Kammern des Parlaments, die zu diesem Zweck versammelt wurde. Mit der 11. Änderung wurde eine neue Klausel (4) in Artikel 71 der Verfassung eingefügt, um klarzustellen, dass die Wahl des Präsidenten oder des Vizepräsidenten nicht angefochten werden kann, weil im zuständigen Wahlkollegium aus irgendeinem Grund eine Stelle frei ist.

Text

Es wurde vom Parlament im zwölften Jahr der Republik Indien wie folgt erlassen:

1. Kurztitel Dieses Gesetz kann als Verfassungsgesetz (Elfte Änderung) von 1961 bezeichnet werden

2. Änderung von Artikel 66 In Artikel 66 der Verfassung werden in Artikel 1 für die Worte "Mitglieder beider Kammern des Parlaments, die auf einer gemeinsamen Sitzung versammelt sind" die Worte "Mitglieder eines Wahlkollegiums, bestehend aus den Mitgliedern des House of Parliament "wird ersetzt.

3. Änderung von Artikel 71 In Artikel 71 der Verfassung wird nach Absatz 3 der folgende Satz eingefügt:

"(4) Die Wahl einer Person zum Präsidenten oder Vizepräsidenten wird nicht in Frage gestellt, wenn unter den Mitgliedern des Wahlkollegiums, die ihn wählen, aus irgendeinem Grund eine Stelle frei ist."

Der vollständige Wortlaut von Artikel 66 Absatz 1 nach der 11. Änderung ist nachstehend aufgeführt:

66. Wahl des Vizepräsidenten (1) Der Vizepräsident wird von den Mitgliedern beider Kammern des Parlaments gewählt, die auf einer gemeinsamen Sitzung der Mitglieder eines Wahlkollegiums, bestehend aus den Mitgliedern des Parlaments, nach dem System von Die proportionale Vertretung durch die einzige übertragbare Stimme und die Abstimmung bei dieser Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.

Vorschlag und Erlass

Der Gesetzentwurf zur Verfassung (Elfte Änderung) von 1961 (Gesetzentwurf Nr. 66 von 1961) wurde am 30. November 1961 im Lok Sabha eingeführt. Er wurde von Ashoke Kumar Sen , dem damaligen Rechtsminister, eingeführt und versuchte, die Artikel 66 und 71 von zu ändern die Verfassung. Der vollständige Text der der Rechnung beigefügten Erklärung der Gegenstände und Gründe ist nachstehend aufgeführt: Der vollständige Text der der Rechnung beigefügten Erklärung der Gegenstände und Gründe ist nachstehend aufgeführt:

Gemäß Artikel 66 Absatz 1 der Verfassung muss der Vizepräsident von Mitgliedern beider Kammern des Parlaments gewählt werden, die auf einer gemeinsamen Sitzung versammelt sind. Die Forderung, dass sich die Mitglieder der beiden Kammern zu einer gemeinsamen Sitzung zur Wahl des Vizepräsidenten versammeln müssen, erscheint völlig unnötig und kann auch praktische Schwierigkeiten verursachen. Es wird daher vorgeschlagen, diesen Artikel dahingehend zu ändern, dass der Vizepräsident von Mitgliedern eines Wahlkollegiums gewählt wird, das aus Mitgliedern beider Kammern des Parlaments besteht. Gemäß Artikel 54 der Verfassung wird der Präsident von einem Wahlkollegium gewählt, das sich aus den gewählten Mitgliedern beider Kammern des Parlaments und der gesetzgebenden Versammlungen der Staaten zusammensetzt. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um solche Wahlen vor dem Datum der Präsidentschaftswahlen abzuschließen. Es ist jedoch möglich, dass die Wahlen zu den beiden Kammern des Parlaments nicht abgeschlossen werden, bevor der Präsident oder der Vizepräsident gewählt wird. Es wird daher vorgeschlagen, Artikel 71 der Verfassung dahingehend zu ändern, dass klargestellt wird, dass die Wahl des Präsidenten oder des Vizepräsidenten aus irgendeinem Grund im zuständigen Wahlkollegium nicht aufgrund einer Vakanz angefochten werden kann.

2. Der Gesetzentwurf versucht, diese Ziele zu erreichen. Die dem Gesetzentwurf beigefügten Anmerkungen zu den Klauseln erläutern deren Bestimmungen.

-  AK Sen, "The Constitution (Eleventh Amendment) Bill, 1961" . Dieser Artikel enthält Text aus dieser Quelle, der gemeinfrei ist .

Das Gesetz wurde am 5. Dezember 1961 von Lok Sabha in der ursprünglichen Form diskutiert und verabschiedet. Es wurde am 12. Dezember 1961 von Rajya Sabha geprüft und verabschiedet . Das Gesetz wurde am 19. Dezember 1961 vom damaligen Präsidenten Rajendra Prasad genehmigt und kam in Kraft Kraft am selben Tag. Es wurde am 20. Dezember 1961 im Gazette of India notifiziert .

Siehe auch

Verweise