Visapolitik von Malaysia - Visa policy of Malaysia
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Besucher nach Malaysia müssen ein Visum von einer der malaysischen diplomatischen Vertretungen beantragen, es sei denn, sie sind Bürger eines der visumbefreiten Länder. Alle Besucher müssen im Besitz eines noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses sein.
Karte der Visarichtlinien
Visumfrei
Laut Timatic können Inhaber von Reisepässen, die von den folgenden Jurisdiktionen ausgestellt wurden, bis zu der unten aufgeführten Dauer ohne Visum nach Malaysia einreisen.
90 Tage
Inhaber von Reisepässen, die von den folgenden 63 Jurisdiktionen ausgestellt wurden, erhalten 90 Tage lang visumfreie Einreise nach Malaysia:
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30 Tage
Inhabern von Reisepässen, die von den folgenden 98 Jurisdiktionen ausgestellt wurden, wird für 30 Tage visumfreie Einreise nach Malaysia gewährt:
14 Tage
Inhabern von Reisepässen, die von den folgenden 2 Jurisdiktionen ausgestellt wurden, wird für 14 Tage visumfreie Einreise nach Malaysia gewährt:
Darüber hinaus wird Inhabern von Reisegenehmigungen für die Sonderverwaltungsregion Macau für 14 Tage visumfreie Einreise gewährt.
Außergewöhnliche Pässe
Inhaber von Diplomaten- oder Amts-/Dienstpässen von Bangladesch , China und Indien benötigen bis zu 30 Tage bzw. 3 Monate kein Visum; Sie müssen jedoch zunächst in jedem Einreisehafen eine Einreisegenehmigung beantragen, um nach Malaysia einreisen zu können.
Mit Pakistan wurde im November 2018 ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Inhaber diplomatischer und offizieller Pässe unterzeichnet, das noch nicht in Kraft getreten ist.
APEC-Geschäftsreisekarte
Inhaber von Reisepässen der folgenden Länder, die über eine APEC Business Travel Card (ABTC) verfügen, die auf der Rückseite den Code "MYS" enthält, der angibt, dass sie für Reisen nach Malaysia gültig ist, können für Geschäftsreisen nach Malaysia visumfrei einreisen bis 60 Tage.
ABTCs werden an Staatsangehörige folgender Länder ausgestellt:
Online-Bewerbungen
Am 1. März 2017 hat die malaysische Regierung ein neues Online-Bewerbungssystem eingerichtet, um Anträge für ein elektronisches Visum ( eVisa ) und eine elektronische Reiseregistrierung und -information ( eNTRI ) zu akzeptieren , um den Tourismus zu erleichtern. eVisa-Anträge stehen Bürgern von Bangladesch, Bhutan, China, Indien, Montenegro, Myanmar, Nepal, Pakistan, Serbien und Sri Lanka zur Verfügung, während eNTRI-Anträge nur Inhabern indischer und chinesischer Pässe zur Verfügung stehen.
Der eVisa-Antrag gilt auch für diejenigen, die ein Studenten- oder Expatriate-Visum für die Einreise nach Malaysia suchen, obwohl sie sich bei der Ankunft in Malaysia bei den Einwanderungsbehörden melden müssen, um ihre Einwanderungspässe zu erhalten.
Die Bewerbungswebsite beinhaltet eine IP-Adresserkennung , Bewerber müssen sich von außerhalb Malaysias und Singapurs bewerben oder sie werden für die Bewerbung gesperrt.
eVisum
- Staatsangehörigkeit des Antragstellers:
- Anwendungsort: Alle Länder und Territorien der Welt außer Malaysia, Singapur und Israel
- Gebühr: variiert je nach Nationalität und Standort des Antragstellers
- Abfahrtsort: Keine Einschränkungen
- Ein- und Ausreisehafen: Jeder Einreisehafen
- Gültig für: 3 Monate (mehrfache Einreise für indische Staatsangehörige, einmalige Einreise für andere)
- Aufenthaltsdauer: 30 Tage für Inhaber eines e-Visums mit einfacher Einreise, 15 oder 30 Tage für Inhaber eines eVISA mit mehrfacher Einreise
- Visumüberprüfung: Erforderlich (1 Werktag nach Antragstellung, Visumgespräch oder zusätzliche Nachweise können angefordert werden)
Elektronische Reiseanmeldung & Information (eNTRI)
Im Gegensatz zu eVisa gilt für diejenigen, die eNTRI für die Einreise nach Malaysia verwendet haben, eine dreimonatige „Kühlfrist“. Dieses Programm dauert bis zum 31. Dezember 2020.
- Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland des Antragstellers (Anschrift für die Antragstellung erforderlich):
Staatsangehörigkeit | Residenz | Betreten von und Beenden nach | Gebühr |
---|---|---|---|
China- Nr. | China ( Festland , Hongkong und Macau ) | China ( Festland , Hongkong und Macau ) oder Transit über Singapur , Thailand oder Brunei | CN¥ 160 |
Indien | Alle Länder und Gebiete außer Singapur | Indien oder Transit über Singapur, Thailand oder Brunei | US$ 20 |
# - Für chinesischen Pass nur Inhaber, nicht für Hong Kong SAR Pass und Macao SAR Passinhaber
- Ein- und Ausreisehäfen:
- Mit dem Flugzeug:
- Auf dem Landweg (nur für die Einreise):
- Bangunan Sultan Iskandar
- Sultan Abu Bakar Komplex
- Kontrollpunkt Padang Besar
- Bukit Kayu Hitam Kontrollpunkt
- Einwanderungskontrollpunkt in Sungai Tujuh
- Einwanderungskontrollpunkt in Tedungan
- Gültig für: 3 Monate (einmalige Einreise)
- Aufenthaltsdauer: 15 Tage
- Visumüberprüfung: Nicht erforderlich (eNTRI ist bei Einreichung gültig)
Visum bei der Ankunft
Staatsangehörige Chinas und Indiens , die direkt aus Indonesien , Singapur oder Thailand einreisen und ein gültiges Visum aus diesen Ländern besitzen, können bei der Einreise nach Malaysia ein Visum für einen maximalen Aufenthalt von 14 Tagen (der nicht verlängert werden kann) in Kuala Lumpur – International erhalten (KUL), Johor Bahru (JHB), Kota Kinabalu (BKI), Kuching (KCH) oder Penang (PEN), sofern sie im Besitz von Hin- und Rückflugtickets und mindestens 1000 USD pro Person sind. Die Visumgebühr beträgt 200 malaysische Ringgit ; andere Währungen werden nicht akzeptiert. Bordkarten oder Tickets müssen vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass der Staatsangehörige, der bei der Einreise ein Visum beantragt, aus einem der drei oben genannten Länder stammt.
Transit
Transitpass
Staatsangehörige bestimmter Länder, die keine visumfreie Einreise genießen, können stattdessen einen kostenlosen Transitpass für Aufenthalte von bis zu 120 Stunden erhalten, wenn sie über den internationalen Flughafen Kuala Lumpur reisen . Sie müssen in 120 Stunden über ein Weiterflugticket ab Malaysia von Kuala Lumpur verfügen, und der Flug ab Malaysia muss entweder von Air Asia oder Malaysia Airlines durchgeführt werden .
Teilnahmeberechtigt sind Staatsangehörige der folgenden Länder:
Staatsangehörige der folgenden Länder haben nur dann Anspruch auf den kostenlosen Transitpass, wenn sie im Besitz eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, die von Australien, China, Japan, Neuseeland, Südkorea, Taiwan oder den Vereinigten Staaten ausgestellt wurden und in diese einreisen oder dort ankommen Länder. Sie dürfen nur am Hauptterminal oder am Low-Cost-Carrier-Terminal (KLIA2) an- und abreisen, es sei denn, sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis.
Andere Staatsangehörige
Staatsangehörige anderer Länder, die nicht von der Visumpflicht befreit sind, können den internationalen Flughafen Kuala Lumpur maximal 24 Stunden lang durchqueren. Sie dürfen jedoch nicht zwischen dem Hauptterminal und KLIA2 wechseln, es sei denn, sie besitzen ein gültiges Visum.
Obligatorische Gelbfieberimpfung
Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen für die Einreise nach Malaysia ein internationales Impfzertifikat : Die Impfpflicht wird von diesem Land zum Schutz gegen Gelbfieber auferlegt, da der Hauptüberträger der Mücke Aedes aegypti in seinem Hoheitsgebiet vorkommt.
Einschränkungen
- Bürger von Angola, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Kongo, DR Kongo, Elfenbeinküste, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Mosambik, Niger, Nigeria, Ruanda und Die Einreise in die Westsahara ist nur auf dem Luftweg möglich.
- Bürger Israels dürfen nicht am Malaysia My Second Home- Programm teilnehmen.
- Vor Mai 2011 durften israelische Staatsbürger nicht nach Malaysia einreisen. Für die Einreise nach Malaysia benötigen sie nun ein Visum und eine Genehmigung des malaysischen Innenministeriums.
- Bisher durften Bürger Serbiens und Montenegros nicht nach Malaysia einreisen, und dann war eine Sondergenehmigung des Innenministeriums erforderlich.
- Bisher durften kolumbianische Staatsbürger nur am internationalen Flughafen von Kuala Lumpur ankommen oder durchreisen.
- Nach den diplomatischen Spannungen nach dem Tod von Kim Jong-nam endete am 6. März 2017 die visafreie Einreise für Bürger Nordkoreas.
Statistiken
Touristenankünfte
Im Jahr 2016 verzeichnete Malaysia 26.757.392 Touristenankünfte, ein Wachstum von 4,0 % gegenüber 25.721.251 im Jahr 2015.
Rang | Land | Besucher (2019) | Besucher (2018) | Besucher (2017) | Besucher (2016) | Besucher (2015) | Besucher (2014) | Besucher (2013) |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Singapur | 10.163.882 | 10.615.986 | 12.441.713 | 13.272.961 | 12.930.754 | 13.932.967 | 13.178.774 |
2 | Indonesien | 3.623.277 | 3.277.689 | 2.796.570 | 3.049.964 | 2.788.033 | 2.827.533 | 2.548.021 |
3 | China | 3.114.257 | 2.944.133 | 2.281.666 | 2.124.942 | 1.677.163 | 1.613.355 | 1.791.423 |
4 | Thailand | 1.884.306 | 1.914.692 | 1.836.522 | 1.780.800 | 1.343.569 | 1.299.298 | 1.156.452 |
5 | Brunei | 1.216.123 | 1.382.031 | 1.660.506 | 1.391.016 | 1.133.555 | 1.213.110 | 1.238.471 |
6 | Indien | 735.309 | 600,311 | 552.739 | 638.578 | 722.141 | 770,108 | 650.989 |
7 | Südkorea | 673.065 | 616.783 | 484.528 | 444.439 | 421.161 | 385.769 | 274.622 |
8 | Japan | 424.694 | 394.540 | 392.777 | 413,768 | 483.569 | 553.106 | 513.076 |
9 | Philippinen | 421.908 | 396.062 | 370.559 | 417.446 | 554.917 | 618.538 | 557.147 |
10 | Vietnam | 400.346 | 375.578 | 248,927 | 216.877 | 229.626 | 285.716 | 235.700 |
11 | Taiwan | 382.916 | 383.922 | 332.927 | 300.861 | 283,224 | 274.665 | 286.266 |
12 | Australien | 368.271 | 351,500 | 351.232 | 377.727 | 486.948 | 571.328 | 526.342 |
13 | Vereinigtes Königreich | 346,485 | 361.335 | 358.818 | 400.269 | 401.019 | 445.789 | 413.472 |
14 | Vereinigte Staaten | 269.928 | 253.384 | 198.203 | 217.075 | 237.768 | 262.106 | 246.936 |
fünfzehn | Bangladesch | 179.000 | 150.054 | 111.836 | 114.607 | 147.152 | 204.418 | 134.663 |
Gesamtsumme | 26.100.784 | 25.832.354 | 25.948.459 | 26.757.392 | 25.721.251 | 27.437.315 | 25.715.460 |
Siehe auch
Weiterlesen
- Länder, die ein Visum benötigen/kein Visum benötigen, um Malaysia zu besuchen (PDF) Außenministerium, Malaysia