LGBT-Rechte in Montserrat - LGBT rights in Montserrat

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Status Legal seit 2001
Geschlechtsidentität Nein
Militär Jawohl
Diskriminierungsschutz Ja, nur sexuelle Orientierung
Familienrechte
Anerkennung von Beziehungen Keine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare
Einschränkungen Gleichgeschlechtliche Ehe seit 2010 verfassungsrechtlich verboten
Annahme Nein

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender- Personen (LGBT) sind in Montserrat mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, die von Nicht- LGBT- Bewohnern nicht erfahren werden . Gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten sind in Montserrat seit 2001 legal .

Gesetz über gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten

Vor 2001 waren Anal- und Oralsex sowohl bei Heterosexuellen als auch bei männlichen Homosexuellen Straftaten. Lesbische Aktivitäten waren in Montserrat nie illegal. Sexuelle Handlungen zwischen zwei einwilligenden Erwachsenen im privaten Bereich wurden durch eine Anordnung des Rates in Montserrat (und anderen britischen Überseegebieten) von der britischen Regierung gemäß den Abschnitten 3(1) und 3(7) der Verordnung über die karibischen Territorien (Strafrecht) ausdrücklich entkriminalisiert , 2000 . Gemäß § 4 der Verordnung wurde das Gesetz rückwirkend erlassen. Es gibt zwei Ausnahmen vom Gesetz: Gruppensex und Sex in der Öffentlichkeit bleiben strafbare Handlungen und können auch zu einer Anklage wegen grober Unsittlichkeit und anderer Gesetze zu geringfügigen Sexualdelikten führen.

Das Schutzalter ist bei Homosexuellen (18) höher als bei Heterosexuellen (16).

Als britisches Überseegebiet ist Montserrat verpflichtet, seinen Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsinstrumenten nachzukommen. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention , die die Verantwortung für Nichtdiskriminierung und Gleichstellung unterstreicht.

Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen

Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften auf den Kleinen Antillen
  Gleichgeschlechtliche Ehe
  Andere Art der Partnerschaft
  Nicht registriertes Zusammenleben
  Keine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare
  Verfassungsmäßiges Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe
  Gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten illegal, aber Strafen nicht durchgesetzt
  Insel unterliegt der IACHR- Entscheidung, Strafe nicht vollstreckt

Gleichgeschlechtliche Ehen und Lebenspartnerschaften sind in Montserrat nicht legal. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist verfassungsrechtlich verboten, da Artikel 10 (1) der Verfassung lautet:

Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 16 hat jeder Mann und jede Frau im heiratsfähigen Alter (wie gesetzlich festgelegt) das Recht, eine Person des anderen Geschlechts zu heiraten und eine Familie zu gründen.

Diskriminierungsschutz

Artikel 16 der Verfassung von Montserrat und Artikel 79 des Arbeitsgesetzbuches verbieten Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung :

Der Ausdruck "diskriminierend" bedeutet die unterschiedliche Behandlung verschiedener Personen aus irgendeinem Grund wie Geschlecht, sexuelle Orientierung, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Eigentum, Geburt oder anderen Stand.

Lebensbedingungen

Die Schwulenszene ist sehr begrenzt. Es gibt keine Schwulenbars, Nachtclubs oder Veranstaltungsorte in Montserrat, obwohl mehrere Hotels schwule Touristen willkommen heißen und Antidiskriminierungsrichtlinien haben.

Während die Gesellschaft von Montserrat dazu neigt, gleichgeschlechtliche Beziehungen tolerant zu sein, können offene Zuneigungsbekundungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern beleidigend sein.

Übersichtstabelle

Gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal Jawohl (Seit 2001)
Gleiches Volljährigkeitsalter Nein (Ausstehend)
Antidiskriminierungsgesetze im Beschäftigungsbereich Jawohl (Seit 2010)
Antidiskriminierungsgesetze bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen Jawohl (Seit 2010)
Antidiskriminierungsgesetze in allen anderen Bereichen (inkl. mittelbare Diskriminierung, Hassrede) Jawohl (Seit 2010)
Gleichgeschlechtliche Ehen Nein (Verfassungsrechtlich verboten seit 2010)
Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare Nein
Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare Nein
Gemeinsame Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare Nein
LGBT-Personen dürfen offen im Militär dienen Jawohl(Seit 2000; Zuständigkeit Großbritannien )
Recht, das gesetzliche Geschlecht zu ändern Nein
Zugang zu IVF für Lesben Nein
Kommerzielle Leihmutterschaft für schwule männliche Paare Nein (Auch für heterosexuelle Paare verboten)
MSMs dürfen Blut spenden Nein

Siehe auch

Verweise